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Förderung kommerzieller Filmproduktionen

Allgemeine Informationen

Förderungszweck ist, einen Impuls für nationale wie internationale Film- und TV-Produzenten zu setzen, Land und Stadt Salzburg als Filmstandort zu nutzen.

Voraussetzungen

  • Dreharbeiten finden (zumindest teilweise) in Salzburg statt.
  • Produktionskosten fallen in Salzburg an (Salzburg-Ausgaben).
  • Internationale Verwertbarkeit: Der Film wird im Fernsehen oder Kino ausgestrahlt.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung inkl. Drehbuch
  • Schätzung der gesamten Produktionskosten und Salzburg-Ausgaben
  • Finanzierungsplan
  • Finanzierungs-, Koproduktions-, Sender-Verträge

Verfahrensablauf

Keine Daten vorhanden

Kosten

Das Verfahren ist mit keinen Kosten verbunden.

Fristen

Antragseinreichung vor Beginn der Dreharbeiten.

Rechtsgrundlagen

Förderungsrichtlinie vom 1. Jänner 2025

Rechtsbehelfe

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Zusätzliche Informationen

Keine Daten vorhanden

Zuständige Stelle

Amt der Salzburger Landesregierung

Abteilung 1

Referat für Wirtschafts- und Forschungsförderung

Authentifizierung und Signatur

Das Antragsformular ist firmenmäßig zu unterfertigen.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden

Telefon: +43 662 8042-3787

E-Mail: wirtschaft@salzburg.gv.at

Zum Formular

Förderungsrichtlinie, Antragsformular und weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich

Amt der Salzburger Landesregierung

Referat 1/02 - Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsförderung

Südtiroler Platz 11 bzw. Postfach 527, 5010 Salzburg

Datenschutzrechtliche Informationen

Um den Antrag bearbeiten und das Verfahren durchführen zu können, werden personenbezogene Daten verarbeitet.

Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechten der Betroffenen

Letzte Aktualisierung

23.06.2025