Organisationsstruktur

Ländliche Verkehrsinfrastruktur

Referat Ländliche Verkehrsinfrastruktur

Das Referat 4/06 Ländliche Verkehrsinfrastruktur beim Land Salzburg stellt die technisch-administrative Stelle für Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen der ländlichen Verkehrsinfrastruktur dar. Es ist als Dienstleister für die ländlichen Straßenrechtsträger tätig. Zu den Aufgaben des Referats zählen:
  • Förderungsabwicklung bei Erhaltungs-, Neu- und Umbaumaßnahmen der ländlichen Verkehrsinfrastruktur samt landwirtschaftliche Seilbahnen
  • Projektentwicklung und Projektleitung von Güter-, Alm-, Wirtschafts- und Radwegen
  • Sanierung von Katastrophenschäden
  • Sachverständigendienst und fachliche Beratung
  • Geschäftsführung des Ländlichen Straßenerhaltungsfonds (FELS)

Die jeweiligen Baugebiete werden von einem Projektleiter betreut.


Güterwegerhaltungsverband (GWEV)

Der Güterwegerhaltungsverband (GWEV) wurde im Jahr 1963 gegründet und stellt neben den Straßenrechtsträgern die operative Einheit zur Erhaltung, Instandsetzung oder Erneuerung der ländlichen Straßen und Wege dar. Für Neubau, Ausbau, Umbau und Katastrophenbehebungen an FELS-Wegen (Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes) werden vom unter anderem GWEV Personal, Maschinen, Geräte zur Verfügung gestellt. Der GWEV verfügt über einen eigenen Bauhof und eine Schlosserei.Zu den Mitgliedern des GWEV zählen 117 Salzburger Gemeinden und mehr als 1.600 Bringungsgemeinschaften und Interessentenwege.Jährlich werden rund 1.000 Kilometer Fahrbahn sowie 30 bis 50 Brücken, viele Stützbauwerke, Durchlässe, Drainagen und Leitschienen saniert oder erneuert.


Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes - FELS

Eine nachhaltige Sicherung des ländlichen Wegenetzes kostet Geld. Jährlich werden 15 bis 18 Millionen Euro an Förderungen in das ländliche Wegenetz investiert, unter anderem aus dem Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes (FELS, Ländlicher Straßenerhaltungsfonds). Aber auch die Genossenschaften und Anrainer müssen sich oftmals mit namhaften Beträgen an den Erhaltungskosten beteiligen. Der FELS ist in Österreich einzigartig. Die gesetzliche Grundlage bildet das aus dem Jahr 1981 stammende FELS-Gesetz. Die Finanzierung des FELS erfolgt solidarisch vom Land Salzburg (50 Prozent), allen 119 Gemeinden Salzburgs (25 Prozent) und dem Gemeindeausgleichsfonds (25 Prozent). Das FELS-Wegenetz ist mit rund 3.000 Kilometer das mit Abstand längste Wegenetz im Bundesland Salzburg (im Vergleich dazu: Autobahnen und Schnellstraßen rund 150 Kilometer, Landesstraßen rund 1.400 Kilometer).


Aufnahmebedingungen in den FELS

Die Aufnahmekriterien für Weganlagen in den FELS sind unter anderem:

  • Erschließung des ländlichen Dauersiedlungsraumes (insbesondere ganzjährig bewohnt und ganzjährig bewirtschafteter landwirtschaftlicher Betrieb; keine Zweitwohnsitze), maximal 30 bewohnte Bauten
  • Länge der Weganlage mindestens 100 Meter
  • Höchststeigung von 12 Prozent auf kurzen Strecken bis maximal 15 Prozent
  • Die Weganlage muss von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
  • Ordnungsgemäßer abgeschlossener Ausbau- und guter Erhaltungszustand der Weganlage
  • Die Weganlage muss rechtlich gesehen ein Güterweg, eine Gemeindestraße, ein Interessentenweg oder eine Privatstraße sein. Nicht in den FELS aufgenommen werden können Forstwege, Almwege, Wirtschaftswege, Mautstraßen, Bundes- und Landesstraßen.

Alle Straßenrechtsträger von Weganlagen, die im FELS aufgenommen sind, sind über das Land Salzburg haftpflichtversichert. Die generelle Verpflichtung zur Verwaltung und Erhaltung der Weganlagen sowie die Verantwortung bleiben auch bei Aufnahme in den FELS beim einzelnen Straßenrechtsträger.


Agrarbehörde

Die Agrarbehörde (Referat 4/01 Agrarrecht, Arbeitsinspektion und Konsumentenschutz) behandelt neben Angelegenheiten der Bodenreform sämtliche rechtliche Belange bezüglich des Salzburger Güter- und Seilwegegesetzes.