Referat Gewässerschutz – Mag. Renate Schrempf
Grundlage für das Erlangen der wasserrechtlichen Bewilligung (Konsens)
Wasserrechtsgesetz
Es gibt keine Datenverarbeitung
Referatsinterne Verwendung, BH, WIS
Es liegt keine Absicht vor, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Dauerhafte Speicherung auf Dauer des Bestandes des Kraftwerkes
Nein – Grundlage für die wasserrechtliche Bewilligung
Gesetzlich
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung.