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Hinweise zum Datenschutz

Referat Gewässerschutz – Mag. Renate Schrempf

Grundlage für das Erlangen der wasserrechtlichen Bewilligung (Konsens)

Wasserrechtsgesetz

Es gibt keine Datenverarbeitung 

Referatsinterne Verwendung, BH, WIS

Es liegt keine Absicht vor, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauerhafte Speicherung auf Dauer des Bestandes des Kraftwerkes

Nein – Grundlage für die wasserrechtliche Bewilligung

Gesetzlich

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung.