Mag.a Rosi Lukic
Erwachsenenbildung
Landeshaushaltsgesetz
Die Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw. eines Dritten liegt nicht vor.
Amt der Salzburger Landesregierung
Es liegt keine Absicht vor, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
s. § 3 Salzburger Archivgesetz, Maximalfrist 10 Jahre.
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung.