Gewässerverunreinigung durch Gülle

Grundwasser

Bei überhöhter Gülleausbringung wird Nitrat ins Grundwasser verlagert. Zudem können Keime und Krankheitserreger eingetragen werden.

Oberirdische Gewässer

Gülle enthält einen hohen Anteil an Ammoniumstickstoff. Dieser kann im Gewässer zu Ammoniak umgewandelt werden, das schon in sehr geringer Konzentration giftig für Kleinlebewesen und Fische ist.

Beim Abbau von Wirtschaftsdünger wird im Gewässer Sauerstoff verbraucht, der somit den Lebewesen fehlt. Faulschlammbildung und oft auch Fischsterben sind die Folgen.

Der Nährstoffgehalt von Gülle liegt weit über dem von häuslichem Abwasser. Vor allem die übermäßige Anreicherung von Phosphor (Eutrophierung) führt in langsam fließenden und stehenden Gewässern zu starker Algenbildung. Sterben große Mengen von Algen ab, kommt es erneut zum Sauerstoffentzug mit den genannten Folgen.

Die häufigsten Ursachen für erhöhten Eintrag von Düngemitteln in Gewässer sind Fehler bei der Ausbringung:
  • Ausbringung auf gefrorene, schneebedeckte oder wassergesättigte Böden
  • ungenügender Abstand zum Gewässer
  • Oberflächenabfluss bei Niederschlägen und stark geneigten Flächen
  • Ausbringung zu Zeiten der Vegetationsruhe

Voraussetzungen für eine gewässerverträgliche Gülleausbringung:

  • ausreichend Abstand zu Gewässern
  • vegetationsbegleitende Gülleausbringung
  • nicht auf gefrorenen, schneebedeckten oder wassergesättigten Flächen düngen
  • bei Hanglagen Einzelgaben reduzieren und darauf achten, dass keine Abschwemmungen in Gewässer stattfinden
  • Düngegabe abhängig von Pflanzenbedarf, im Boden verfügbaren Nährstoffen, Boden- und Anbaubedingungen festlegen

Eine gewässerverträgliche Güllelagerung wird gewährleistet durch:

  • ausreichenden Lagerraum für einen Zeitraum von sechs Monaten, um eine pflanzengerechte Ausbringung zu gewährleisten

Die Anordnungen

  • des Aktionsprogramms samt Ausbringverboten mit Fristen und räumlichen Mindestabständen sind einzuhalten!

Weiterführende Links: https://www.bmlrt.gv.at/wasser/