Tourismusoffensive

"Lammertal"

Die Tourismusoffensive bzw. die Förderschienen „Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter“, „Investitionsprojekte zur nachhaltigen Qualitätsverbesserung“ sowie die Anschlussförderungen an die Bundesförderung (ÖHT) werden bis 31.3.2023 verlängert. Die Richtlinien treten mit 30.9.2022 in Kraft; es können noch Anträge bis 31.3.2023 eingebracht werden.

Voraussetzungen

Mit dem "Tourismus-Sonderimpulsprogramm" – das betrifft die Gemeinden aus dem Lammertal (Scheffau, Abtenau, Rußbach, Annaberg und St. Martin am Tennengebirge) – stellt das Wirtschafts- und Tourismusressort des Landes Salzburg ein umfassendes Förderpaket für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft in diesen Gemeinden bereit:
  • Das Sonder-Impulsprogramm bietet durch Zusatzförderungen des Landes attraktive Investitionsanreize für die gesamte gewerbliche Tourismus- & Freizeitwirtschaft in diesen Salzburger Regionen einschließlich einer verstärkten Jungunternehmerförderung in dieser Sparte.
  • Für die Erreichung intensiverer Fördereffekte für Investitionsprojekte ist die Nutzung der entsprechenden Tourismus-Förderaktionen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) und die Erfüllung der darin festgelegten Förderkriterien in der Regel Voraussetzung.
  • Auch qualitäts- und angebotsverbessernde Investitionen der Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter können aus Mitteln dieser Tourismus-Offensive gefördert werden.
  • Investitionsprojekte zur nachhaltigen Qualitätsverbesserung in den bestehenden Tourismusbetrieben, die von der ÖHT nicht gefördert werden, können mit diesem Sonderförderprogramm durch die Ausreichung eines Zuschusses aus Mitteln des Tourismusressorts des Landes bis zu einer Förderbemessungsgrundlage in Höhe von € 100.000,- ebenfalls wirksam unterstützt werden.


Wer wird gefördert?

Als Förderungswerber gelten:
  • KMU und Jungunternehmer der gewerblichen Tourismus- & Freizeitwirtschaft
sowie
  • Privatzimmer- & Ferienwohnungsvermieter
mit Investitionsstandort in den Gemeinden Scheffau, Abtenau, Rußbach, Annaberg und St. Martin am Tennengebirge.


Was wird gefördert?

Mit dem neuen Förderpaket sollen im Gebiet der Lammertal-Gemeinden qualitäts- bzw. angebotsverbessernde Investitionen/Maßnahmen, auch unter Bedachtnahme auf die Erreichung einer optimalen Betriebsgröße, gefördert werden. Förderbare Initiativen sind insbesondere:
  • Qualitative Angebotsverbesserungen und Betriebsgrößenoptimierungen,
  • Anschaffung und Modernisierung von Einrichtung/Ausstattung,
  • Schaffung/Verbesserung von Personalunterkünften,
  • Schaffung von Angeboten für neue Gästezielgruppen und/oder Märkte,
  • Gründung und Übernahme von Tourismusbetrieben.


Art und Ausmaß der Förderungen

Detaillierte Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den anschließend zum Herunterladen bereitgestellten Unterlagen (Förderrichtlinien, Förderanträge und Verwendungsnachweisformulare):

I. Förderung für Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter
Das Land gewährt zu förderbaren, materiellen Projektkosten ab mind. € 10.000,- bis max.
€ 35.000,- einen Zuschuss von 15% (d. s. € 1.500,- bis max. € 5.250,-)

  1. Förderrichtlinie für Privatzimmer- & Ferienwohnungsvermieter
  2. Förderantrag für Privatzimmer- & Ferienwohnungsvermieter
  3. Verwendungsnachweisformular.

II. Förderung von Investitionsprojekten zur nachhaltigen Qualitätsverbesserung der Tourismusbetriebe
Das Land gewährt zu förderbaren, materiellen Projektkosten (exkl. MWSt.) ab mind. € 35.000,- bis max. € 100.000,- einen Zuschuss von 10% (d. s. € 3.500,- bis max. € 10.000,-).

  1. Förderrichtlinie für Projekte zur nachhaltigen Qualitätsverbesserung der Tourismusbetriebe
  2. Förderantrag für Projekte zur nachhaltigen Qualitätsverbesserung
  3. Verwendungsnachweisformular.


III. Zusatz-Förderungen zu Tourismusaktionen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT)
Zweck dieses Fördermoduls ist, touristische Investitionsprojekte, für die eine Förderzusage der ÖHT vorliegt, durch eine ergänzende Landesförderung noch intensiver zu unterstützen.

Die Richtlinien und Antragsformulare der ÖHT können von folgender Internetadresse

www.oeht.at

heruntergeladen werden. Die Beantragung einer ergänzenden Landesförderung erfolgt im Rahmen des ÖHT-Antrages über ein zusätzlich auszufüllendes Beiblatt.

Je nach Art und Ausmaß der Bundes- bzw. ÖHT-Förderung kann das Land folgende Zusatz-Förderungen gewähren:

Projekte mit förderbaren Investitionskosten ab EUR 100.000,- bis EUR 700.000:
Förderung ÖHT: 5% Zuschuss
Förderung Land Salzburg: Einmalzuschuss in Höhe von 5% der von der ÖHT anerkannten, förderbaren Investitionskosten

Projekte mit förderbaren Investitionskosten ab EUR 1 Mio.:
Förderung ÖHT: Zinsgünstiger ÖHT-Kredit
Förderung Land Salzburg: Einmalzuschuss in Höhe von 5% des von der ÖHT eingeräumten Kreditnominales

Jungunternehmerförderung:
a) Projekte mit förderbaren Kosten zwischen EUR 20.000 und EUR 250.000,-: Einmalzuschuss in Höhe von 15% (ÖHT 7,5%, Land Salzburg 7,5%)
b) Projekte mit förderbaren Kosten > EUR 250.000,- gelten die Bedingungen des Teils A der Top-Tourismus-Impuls Richtlinie 2014-2020, TOP-Investition;
zusätzlich: 5% Einmalzuschuss auf förderbare Investitionskosten für Projekte über € 250.000,- bis zu € 1 Mio. (=> max. Förderhöhe € 37.500,- je Geschäftsfall). Für Projekte über € 1 Mio. wird landesseitig ein Einmalzuschuss in Höhe von 5% des von der ÖHT eingeräumten Kreditnominales gewährt.

Die Anschluss-Förderungen des Landes werden auf Basis der TOP-Tourismus-Impuls Richtlinien 2014-2020 der ÖHT gestioniert, welche analog zur Bundesrichtlinie bis 31.3.2023 verlängert wurde. Antragstellung nur bei der Bundesstelle/ÖHT notwendig (inkl. Beiblatt Land Salzburg).