Inhalt
Die LSO gewährt Vereinen und Fachverbänden eine Förderung für Vereinsjubiläen. Diese beläuft sich auf
- € 400 für 25er und 75er Jubiläen (25, 75, 125, 175, … Jahre)
- € 600 für 50er und 100er Jubiläen (50, 100, 150, 200, … Jahre)
Folgende Unterlagen sind für die Einreichung bei der LSO Salzburg notwendig:
Die Unterlagen schicken sie bitte an lso-salzburg@salzburg.gv.at
Verwendungsnachweis
Es ist kein Verwendungsnachweis zu erbringen.
Belege und mit dem Förderungsgegenstand in Zusammenhang stehende Unterlagen sind sieben Jahre ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Förderung, mindes-tens jedoch ab der Durchführung der Leistung, sicher und geordnet aufzubewahren. Dies gilt auch für Förderungen, für die kein belegmäßiger Nachweis an die Förderstelle zu erbringen ist. Stichproben-Kontrollen sind jederzeit möglich.
Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit 01.01.2024 in Kraft.