Über die ZEUS-Datenbank, in der seit 2007 bereits Energieausweise verwaltet werden, können nun auch Zählerdaten zum Erfassen des Energieverbrauches gesammelt werden.
Dadurch ist es möglich, die tatsächlichen Verbrauchsdaten (IST-Daten) mit den errechneten Bedarfsdaten des Energieausweises (SOLL-Daten) zu vergleichen. Die Energiebuchhaltung bietet folgende Funktionen:
- Zählerverwaltung pro Gebäude
- Erfassen von Zählerständen pro Zähler
- Datenexport und Energieberichte
Automatische Anlieferung von Zählerständen über E-Mail
Schnittstelle
Für die automatisierte Erfassung von Zählerständen bieten
wir eine E-Mail-Schnittstelle an, welche die Anlieferung von Zählerständen in
einem einfachen XML-Format ermöglicht. Die Schnittstelle besteht aus 2 Teilen:
- Abfragemöglichkeit für Fremdsysteme, für welche Zähler automatisch
angeliefert werden dürfen (SOAP-Service zum Anfordern der Zählerliste mit sog.
Hashcodes)
- Anlieferungsmöglichkeit der Zählerstände via E-Mail mit XML-Inhalt.
Für Gemeinden, Bauträger und Hausverwaltungen
Gemeinden, Bauträger und Hausverwaltungen können in der
ZEUS-Datenbank Energieausweise freigeben oder ablehnen, die ihnen von einem
Berechner zugeordnet wurden. Zudem können Benutzer für ihre Gebäude die
Energiebuchhaltung durchführen.
Eine Gemeinde oder ein Unternehmen kann auch selbst
mehrere Benutzer zur Zählerdaten-Erfassung verwalten (sog.
"Key-User-Berechtigung").
Für Förderkunden mit verpflichtender Energiebuchhaltung
im Rahmen von Photovoltaik- oder Wärmepumpenförderungen
Im Rahmen von Photovoltaik- oder Wärmepumpenförderungen
gibt es eine Verpflichtung, regelmäßig Daten von Zählern an die Förderstelle zu
reporten. Sobald die Förderung ausbezahlt wurde, kann mit der Erfassung der
Zählerdaten begonnen werden (verpflichtende Erfassung der Zählerdaten zumindest
im halbjährlichem Abstand).
Ein Energiebuchhaltungsprojekt mit entsprechenden
Eckdaten zum Objekt und zu den Zählern sowie ein entsprechender Benutzer werden
nach der Auszahlung der Förderung automatisch in der ZEUS-Datenbank angelegt.
Von Förderkunden sind demnach nur die jeweils aktuellen Zählerstände zu
erfassen. Werden Daten durch ein anderes System bereits erfasst, muss auch dies
einmalig in der ZEUS-Datenbank erfasst werden. Betroffene Kunden erhalten eine
Nachricht per E-Mail mit ihren persönlichen Zugangsdaten und dem genauem
Prozedere für ihre Energiebuchhaltung.
Für Privatpersonen
Privatpersonen registrieren sich in der ZEUS-Datenbank
als Benutzer der Gruppe "Datenerfassung für Energiebuchhaltung" und
haben dann die Möglichkeit, ihre Zählerdaten monatlich zu erfassen.
Idealerweise verfügen Private bereits über einen Energieausweis mit
ZEUS-Nummer, der ihnen bei der Freischaltung ihres Benutzers zugeordnet wird.
Das Erfassen von Zählerständen ist jedoch auch ohne Energieausweis möglich.