Verantwortlicher | Land Salzburg - Amt der Salzburger Landesregierung - Abteilung 2 Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport |
Verarbeitungszwecke | Förderung der Erwachsenenbildung |
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung | Verarbeitung aufgrund eines Fördervertrages Art 15a Vereinbarung Initiative Erwachsenenbildung Bis zum Vertragsabschluss erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung (Unterschrift auf der Datenschutzinformation) |
Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines Dritten | Meldung an die Transparenzdatenbank Details siehe in der Ergänzung Datenschutzerklärung Transparenzdatenbank |
ggf Empfänger, Empfängerkreise der Daten | Landesbuchhaltung, Amt der Salzburger Landesregierung, Bildungsministerium, Geschäftsstelle Initiative Erwachsenenbildung |
Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln | keine |
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer |
Die Aufbewahrungsdauer ergibt sich zum einen aus speziellen gesetzlichen Bestimmungen bzw. aus den jeweiligen Skartierungsvorschriften und werden die Daten solange aufbewahrt, wie dies zur Erreichung des Verarbeitungszweckes nach anwendbarem Recht erforderlich ist. Darüber hinaus können die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen aufbewahrt werden. Die Salzburger Landesverwaltung hat gemäß § 3 Salzburger Archivgesetz alle Unterlagen, die sie nicht mehr ständig benötigen, nach Ablauf einer durch die Organisationsvorschriften (Skartierungsvorschriften) festgelegten Frist oder spätestens nach 10 Jahren dem Landesarchiv zur Übernahme (Prüfung der Archivwürdigkeit) anzubieten. |
Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung | Nur bis zum Abschluss eines Fördervertrags möglich |
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben? | Nein |
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung | Nein |