Verpflichtungserklärung Förderung ÖB und Schulbibliotheken
Datenerhebung erfolgt direkt beim Betroffenen
Inhalt
Verantwortlicher | Stabsstellenleitung und Sachbearbeitung |
Verarbeitungszwecke | Förderabwicklung |
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung | Landeshaushaltsgesetz; Erlass 2.15 vom 19.2.2009 |
Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines Dritten | Liegt nicht vor. |
ggf Empfänger, Empfängerkreise der Daten | Zuständiges Regierungsressort, Abteilungsleitung, Landesbuchhaltung, Finanzabteilung (Transferbericht), Transparenzdatenbank, L-RH, RH, Organe der EU |
Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln | Nein |
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer | Gemäß Salzburger Archivgesetz |
Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung | Kann ausschließlich schriftlich widerrufen werden. Ein Widerruf schließt weitere Förderungen aus. |
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben? | Nicht ausdrücklich formuliert. Die Bereitstellung ist für eine Förderabwicklung notwendig. Ein Widerruf schließt weitere Förderungen aus. |
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung | Nein |