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Hinweise zum Datenschutz

Verpflichtungserklärung Förderung ÖB und Schulbibliotheken

Datenerhebung erfolgt direkt beim Betroffenen

Stabsstellenleitung und Sachbearbeitung

Förderabwicklung

Landeshaushaltsgesetz; Erlass 2.15 vom 19.2.2009

Die Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw. eines Dritten liegt nicht vor.

Zuständiges Regierungsressort, Abteilungsleitung, Landesbuchhaltung, Finanzabteilung (Transferbericht), Transparenzdatenbank, L-RH, RH, Organe der EU

Es liegt keine Absicht vor, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

Gemäß Salzburger Archivgesetz

Kann ausschließlich schriftlich widerrufen werden. Ein Widerruf schließt weitere Förderungen aus.

Nicht ausdrücklich formuliert. Die Bereitstellung ist für eine Förderabwicklung notwendig. Ein Widerruf schließt weitere Förderungen aus.

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung.