Referatsleitung und Sachbearbeitung
Förderabwicklung
Vereinbarung (Freier Dienstvertrag); Erlass 4.33 vom 1.1.2015
Die Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw. eines Dritten liegt nicht vor.
Abteilungsleitung, Fachgruppe Personal, Landesbuchhaltung, Gebietskrankenkasse, Finanzamt, L-RH, RH, Organe der EU
Es liegt keine Absicht vor, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Gemäß Salzburger Archivgesetz
Es gibt keine Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung.
Gesetzlich: ASVG
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung.