Referatsleitung und Sachbearbeitung
Verwendungskontrolle gewährter Fördermittel (rechnerische und sachliche Überprüfung) im Rahmen der Förderabwicklung
Landeshaushaltsgesetz; Erlass 2.15 vom 19.2.2009; interne Richtlinien
Die Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw. eines Dritten liegt nicht vor.
L-RH, RH, Organe der EU
Es liegt keine Absicht vor, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Gemäß Salzburger Archivgesetz
Es gibt keine Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung.
Vertraglich vorgeschrieben. Dem Verwendungsnachweis geht ein Fördervertrag (idR Förderzusage mit Bedingung, Verwendungsnachweis vorzulegen, und Annahme der Förderung) voraus, der zum Nachweis der Förderung verpflichtet.
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung.