Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung sowie die Verbesserung der Gesamtleistung und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe unter besonderer Berücksichtigung von Umweltschutz, Tierschutz und der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen.
Als FörderungswerberInnen kommen natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 in Betracht, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Artikel 2 Nummer 59 der Verordnung (EU) 2022/2472 sowie Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ebenfalls müssen sinngemäß die Bestimmungen des Artikel 1 Absatz 5 derselben Verordnung eingehalten werden.
Die anrechenbare Investitionssumme muss zumindest 10.000,- Euro netto betragen.
Die maximal anrechenbaren Kosten betragen je nach Investitionsgegenstand 60.000,- oder 120.000,- Euro netto je Betrieb und Förderperiode, wobei folgende Investitionszuschüsse gewährt werden:
Einreichstelle:
Die Antragstellung erfolgt beim Wirtschaftsberater bei der jeweils örtlich zuständige Bezirksbauernkammer mittels Online-Antrag.
Bewilligende Stelle:
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/07: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Bundesstraße 6, 5071 Wals-Siezenheim
E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2426 oder 2574
FAX: 0662/8042-2514