Das Land Salzburg fördert die biologische und mechanische Engerlingsbekämpfung inklusive einer erforderlichen Nachsaat.
Wiederherstellung einer intakten Grasnarbe/Grünlandnarbe durch mechanische und biologische Bekämpfung von Engerlingen inklusive Nachsaat unter besonderen Berücksichtigung des Bodenschutzes.
Als FörderungswerberInnen kommen natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen im Sinne von Anhang I Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 in Betracht.
Über die genaue Förderintensität entscheidet die Förderungsabwicklungsstelle auf Basis der vom Land Salzburg jährlich zur Verfügung gestellten Mittel innerhalb der durch die gegenständliche Richtlinie festgelegten Grenzen.
Bei der Prüfung der Anmeldeschwelle, Beihilfehöchstintensitäten und Beihilfehöchstbeträge sind im Sinne des Artikels 8 der Verordnung (EU) 702/2014 die für das geförderte Vorhaben insgesamt gewährten staatlichen Beihilfen zu berücksichtigen. Daher sind andere erhaltene Beihilfen im Rahmen der antragstellung bekannt zu geben.
Fördersätze:
Pauschale Fördersätze für eine biologische Engerlingsbekämpfung inkl. Nachsaat:
Bekämpfung und Nachsaat bei Flächen < 35 % Hangneigung: 150 €/ha
Bekämpfung und Nachsaat bei Flächen > 35 % und < 50 % Hangneigung: 300 €/ha
Bekämpfung und Nachsaat bei Flächen > 50 % Hangneigung: 630 €/ha
Pauschale Fördersätze für eine mechanische Engerlingsbekämpfung inkl. Nachsaat:
Bekämpfung und Nachsaat bei Flächen < 35 % Hangneigung: 120 €/ha
Bekämpfung und Nachsaat bei Flächen > 35 % und < 50 % Hangneigung: 150 €/ha
Einreichstelle:
jeweils örtlich zuständige Bezirksbauernkammer
Bewilligende Stelle:
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/07 : Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Bundesstraße 6, 5071 Wals-Siezenheim
E-Mail: agrarwirtschaft@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-DW 2396 oder 2177
FAX: 0662/8042-2514
Die Antragsstellung erfolgt mittels des dafür vorgesehenen Antragsformulars beim Wirtschaftsberater bei der jeweils örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer.