Thermen-Unterstützung

COVID-19 Unterstützungspaket Salzburger Thermen- und Hallenbadgesellschaften

Was wird gefördert?

Es wird die zumindest anteilige Deckung der Fixkosten bzw. die Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die während der COVID-19 bedingten Betriebsschließungen entstanden sind, gefördert.

Wer wird gefördert?

Unternehmen die i) ganzjährig ein Thermal- oder Hallenbad inklusive Saunalandschaft und/oder Wellnessbereich betreiben und es sich dabei um eine überregionale, touristische Infrastruktur handelt, ii) die eine Betriebsstätte im Bundesland Salzburg haben (nicht aber im Zentralraum Salzburg!) und iii) die (mittelbar oder unmittelbar) im alleinigen oder im mehrheitlichen Eigentum von Gebietskörperschaften und sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts stehen.

Weiterführende Informationen zum Adressatenkreis der Förderungsaktion entnehmen Sie bitte der Richtlinie (siehe „Downloads").

Warum wird gefördert?

Um Unternehmen, die aufgrund ihrer Eigentümerstruktur von der Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) ausgeschlossen sind, zu unterstützen.

Wie wird gefördert?

Mittels einmaligem finanziellem Direktzuschuss in Höhe von bis zu 400.000,- Euro pro Unternehmen. Die beihilfenrechtliche Obergrenze pro Unternehmen des COVID-19 Beihilferahmens darf allerdings nicht überschritten werden.

Weiterführende Informationen zur Art der Förderungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie (siehe „Downloads").

Wann wird gefördert?

Die Förderungsaktion wird mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, spätestens jedoch mit Ablauf des 31.12.2021 beendet.