Richtlinie Wolf, Biber und Fischotter

Förderantrag GPS-Halsbandsender

Förderantrag Herdenschutzmaßnahmen

Was wird gefördert?
Gewährung von freiwilligen Entschädigungsleistungen und die Förderung von Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf, Biber oder Fischotter verursachten wirtschaftlichen Belastungen im Land Salzburg (Richtlinie Wolf, Biber und Fischotter)
Warum wird gefördert?
Die Tierarten Wolf (Canis lupus), Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) sind in ihr ehemaliges Verbreitungsgebiet in Salzburg zurückgekehrt. Durch die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (sog. FFH-Richtlinie) ist das Land dazu verpflichtet, den angeführten Arten Schutz zu gewähren und deren Überleben dauerhaft zu sichern. Gemäß Salzburger Jagdgesetz sind Wolf, Biber und Fischotter ganzjährig geschonte Wildtiere. Diese Richtlinie leistet einen Beitrag zum Schutz der Arten, indem sie teils freiwillige Entschädigungsleistungen zum anteiligen finanziellen Ausgleich wirtschaftlicher Belastungen vorsieht sowie Präventionsmaßnahmen unterstützt. Dadurch wird die Akzeptanz der gegenüber dem Wolf, Biber und Fischotter gestärkt und ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Tier ermöglicht.
Wer wird gefördert? gemäß RL
Wie wird gefördert? gemäß RL
Wo wird gefördert?
Die Förderungsabwicklung erfolgt durch die Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie des Amtes der Salzburger Landesregierung, Referat 4/01: Agrarrecht, Arbeitsinspektion, Jagd und Fischerei, Postfach 527, 5010 Salzburg (= Förderungsabwicklungsstelle).

Wann wird gefördert?  siehe RL             
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