Zweiter Präsident

KommR Andreas Teufl

Das Landtags-Geschäftsordnungsgesetz regelt die Aufgaben des Zweiten Präsidenten. Er unterstützt die Landtagspräsidentin bei der Leitung der Landtagssitzung und vertritt sie im Verhinderungsfall.

Zurückblickend auf meine Erfahrungen aus nunmehr 25 Jahren aktiver Gemeindepolitik, freue ich mich ganz besonders auf meine Aufgabe, mich in der überparteilichen Rolle als Zweiter Landtagspräsident für die Rechte der Abgeordneten des Salzburger Landtages einzusetzen. Mit Demut und Respekt werde ich in Ausübung dieses Amtes die Würde des Hauses stets hochhalten und die Demokratie als Ausdruck unserer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie als Mittel der politischen Gestaltung und Partizipation ehren.
 
Andreas Teufl
Andreas TEUFL
Die allgemeinen Aufgaben des Zweiten Landtagspräsidenten werden durch das Landtags- Geschäftsordnungsgesetz geregelt. Als Präsident-Stellvertreter trete ich im Falle der Verhinderung der Landtagspräsidentin in sämtliche ihrer Rechte und Pflichten ein und unterstütze sie darüber hinaus in der Ausübung all Ihrer Aufgaben und Pflichten im Rahmen des Parlaments.
 
Es ist mir hierbei ein vordergründiges Anliegen, die Rolle eines Vermittlers zu übernehmen und gleichsam als Botschafter des Landtages, mit geschärftem Blick auf die Zukunft des Landes, die Werte und Interessen der Salzburger Bevölkerung zu vertreten. Besonderes Augenmerk gilt hierbei dem Erhalt der Salzburger Traditionen und Kultur, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der regionalen Wirtschaft und des Tourismus.
 
Auch weiterhin werde ich mich in meiner Eigenschaft als Zweiter Landtagspräsident mit Leidenschaft und Entschlossenheit für die Verbesserung der Lebensbedingungen im Land Salzburg einsetzen.

Ihr
KommR Andreas Teufl
Zweiter Präsident