Film

Die freie Filmförderung des Landes Salzburg versteht sich in erster Linie als Filmkunstförderung. Sie wurde auf Grundlage des Salzburger Kulturförderungsgesetzes eingerichtet.

Förderberechtigt sind:

  • Filmschaffende, die den Einstieg in das professionelle Filmschaffen anstreben und bereits erste Referenzprojekte vorweisen können. Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler werden Startförderungen gewährt. Ko-Fördermittel sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Von der Förderung ausgenommen sind Projekte, die im Rahmen einer Ausbildung umzusetzen sind.
  • Filmschaffende, die bereits mehrere Jahre professionell im Filmbereich tätig sind, deren Filme gegebenenfalls bereits bei Festivals, im Kino oder öffentlich gezeigt oder auch ausgezeichnet wurden. Hier werden Ko-Förderungen gewährt. Die Gewährung von Förderungen anderer Förderstellen ist erforderlich und nachzuweisen.

Fristen:

  • Förderansuchen unter € 10.000,--: können jederzeit eingereicht werden
  • Förderansuchen über € 10.000,-- (Beurteilung durch Filmbeirat): Einreichfrist 31. März oder 30. September


Wichtig:

  • Antragstellende müssen die Hauptverantwortung bei der Umsetzung des Filmprojekts tragen.
  • Die gesamten Richtlinien für die Filmförderung befinden sich links unter "Downloads".
  • Alle allgemeinen Formulare und Informationen befinden sich unter Förderungen Formulare 20204


Jahresstipendium Film

Zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in der Sparte Film vergibt das Land Salzburg über Vorschlag unabhängiger Jurien jeweils ein Jahresstipendium in Höhe von 12.000 Euro. Einreichen können Künstlerinnen und Künstler, die einen biographischen Bezug zu Salzburg haben. Dieser ist expliziert darzulegen. Durch die Vergabe des Jahresstipendiums können sich die Empfängerinnen und Empfängerin ein Jahr lang verstärkt der künstlerischen Arbeit oder der Weiterbildung widmen.