Landwirtschaftliche Schulen

Das Land Salzburg ist für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen des Landes Schulbehörde und für die Lehrerinnen und Lehrer sowie Bediensteten in diesen Schulen Dienstbehörde. Im Referat Landwirtschaftliches Schulwesen und Betriebe werden die pädagogischen und organisatorischen Belange der Schulen, Schülerheime und Lehrbetriebe sowie die dienstrechtlichen Aufgaben für Lehrerinnen und Lehrer sowie sonstige Bedienstete dieser Schulen wahrgenommen.

  
Content
  
  
Aufnahmebedingungen
Für die landwirtschaftlichen Fachschulen:
  • Ein positiver Abschluss der 4. Klasse Hauptschule, Neue Mittelschule oder AHS-Unterstufe ist Voraussetzung.
  • Die 1. Klasse ersetzt das 9. Pflichtschuljahr (Polytechnische Schule).
  • Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformular bis Ende Februar an die Direktion der jeweiligen Schule.
Für die landwirtschaftliche Berufsschule für Gartenbau:
  • Lehrlinge im Gartenbau
Dauer
Gartenbauberufsschule: 28 Wochen in 3 Jahren
  • 1. Schulstufe: Jänner, Februar, März
  • 2. Schulstufe: September, Oktober
  • 3. Schulstufe: November, Dezember, Jänner
Dreijährige landwirtschaftliche Fachschule
Fachrichtung Landwirtschaft und Pferdewirtschaft: 6 Semester
  • 1. Schulstufe: September bis Juli
  • 2. Schulstufe: September bis Ende Mai
  • 3. Schulstufe: September bis Mitte Mai
  • Pflichtpraktikum: 12 Wochen zwischen 2. und 3. Klasse
Dreijährige landwirtschaftliche Fachschule
Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement: 6 Semester
  • 1., 2. und 3. Schulstufe: September bis Juli
  • Pflichtpraktikum: 10 Wochen Jänner bis März in der 3. Klasse
Die Unterrichtswoche dauert generell von Montag bis Freitag.
  
Die Ausbildung ist auf den großen und noch wachsenden Anteil an Nebenerwerbslandwirtschaften abgestimmt und mehrberuflich mit verschiedenen Schwerpunkten. Sie beginnt mit der 9. Schulstufe (Polytechnische Schule) und bringt Lehrzeitverkürzungen bei verschiedenen Berufen.

Ausbildungsschwerpunkte Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement

Wahlpflichtmodule der Fachrichtung Landwirtschaft
  
Die landwirtschaftlichen Fachschulen sind mit Schülerheimen ausgestattet. Diese bieten den Schülerinnen und Schülern Unterkunft und Verpflegung.

Beiträge ab 1. September 2024
  • Monatlicher Internatsbeitrag: 390 Euro
  • Monatlicher Halbinternatsbeitrag: 155 Euro
  • Monatlicher Halbinternatsbeitrag mit Frühstück: 185 Euro
Schulzeitregelung
Die Unterrichtswoche dauert von Montag bis Freitag.

Ferialzeiten
  • Herbstferien: Sonntag, 27. Oktober 2024, bis Donnerstag, 31. Oktober 2024
  • Weihnachtsferien: Montag, 23. Dezember 2024, bis Montag, 6. Jänner 2025
  • Semesterferien: Montag, 10. Februar 2025, bis Sonntag, 16. Februar 2025
  • Osterferien: Samstag, 12. April 2025, bis Montag, 21. April 2025
  
Beim Besuch einer landwirtschaftlichen Fachschule besteht Anspruch auf Schulbeihilfe und/oder Heimbeihilfe zuzüglich Schulfahrtbeihilfe.
Antragsformulare für Schülerbeihilfen sind in den Verwaltungsbüros der Schulen erhältlich.

Grund- und Höchstbeträge
  • Schulbeihilfe: 1.608 Euro
  • Heimbeihilfe: 1.964 Euro
  • Fahrtkostenbeihilfe: 150 Euro
Voraussetzung
Der Schüler/die Schülerin muss sozial bedürftig sein. Kriterien sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße.

Nachweise
  • Einheitswertbescheid des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und der Zupachtungen
  • Einkommensnachweise über Karenzurlaubsgeld, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenentgelt
  • Schulbesuchs- und Inskriptionsbestätigungen der unversorgten Geschwister der Schülerin/des Schülers
Alle Einkommensnachweise müssen sich auf das Vorjahr der Antragsstellung beziehen.

Anträge an:
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 4, Referat 4/11
Landwirtschaftliches Schulwesen und Betriebe
Postfach 527, 5010 Salzburg

Unterstützung vom Landwirtschaftlichen Schulverein
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können durch den Landwirtschaftlichen Schulverein bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen unterstützt werden. Antragsformulare liegen im Verwaltungsbüro der jeweiligen Schule auf.
  
Die Schülerinnen und Schüler der Landwirtschaftlichen Fachschulen absolvieren im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung ein Pflichtpraktikum.

Fachrichtungen Landwirtschaft und Pferdewirtschaft
Pflichtpraktikum in der Dauer von 12 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse auf einem Landwirtschaftlichen Betrieb

Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement
Pflichtpraktikum in der Dauer von 10 Wochen als Winterpraktikum in der 3. Klasse in einem gewerblichen Betrieb oder einem Betrieb im Sozialbereich

Informationen zur Schülerhaftpflichtversicherung

Informationen zur Haftpflicht bei einer Schnupperlehre

 Tage der offenen Tür

Schulstandort Bruck
Freitag, 11. Oktober 2024, 10 bis 16 Uhr
Freitag, 25. Oktober 2024, 10 bis 16 Uhr
Samstag, 19. Oktober 2024, 9 bis 13 Uhr
Freitag, 4. Oktober 2024, 11 bis 17 Uhr

Nähere Infos


Sommerfortbildungstage

Die Sommerfortbildungstage der Salzburger landwirtschaftlichen Lehrpersonen finden von 2. bis 3. September 2025 an der LFS Bruck statt.