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Hinweise zum Datenschutz

Ansuchen um Ersichtlichmachung im Wasserbuch

 

 

​Informationsverpflichtungen bei der Datenerhebung
Erhebung erfolgt direkt beim Betroffenen
 

Verantwortlicher

Wasserbuchführer der jeweiligen Bezirke

Bezirke

VerarbeitungszweckeEintragung nicht bewilligungspflichtiger Wasserversorgungsanlagen (mit dazugehörigen personenbezogenen Daten des Anlageneigentümers) in das öffentliche Wasserbuch.

Rechtsgrundlagen der

Verarbeitung

Wasserrechtsgesetz

Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines

Dritten

Freiwilliger Antrag auf Eintragung in das öffentliche Wasserbuch durch Antragssteller.

ggf Empfänger,

Empfängerkreise der Daten

 Veröffentlichung (im Internet – als Teil des öffentlichen Wasserbuches)

 Digitale Einsicht der Antragsunterlagen (Dokumente) nur für berechtigte Benutzerkreise (z.B. Ziviltechniker, Ingenieurbüros, Amt der Salzburger Landesregierung) einsehbar

Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation

zu übermitteln

Nein – Daten sind aber im Internet vollkommen frei abrufbar

Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung

der Dauer

Grundsätzlich werden die Daten dauernd archiviert, bei Löschung aus dem Wasserbuch, bleiben diese dennoch vorhanden, werden nur als gelöscht deklariert. Da es sich aber um eine freiwillige Eintragung handelt, kann um endgültige Löschung angesucht werden, solange es sich um keine Anlage handelt die laut Trinkwasserverordnung überprüft werden muss.

Möglichkeit des Widerrufs der

Einwilligung

Ja, außer es handelt es sich um eine Anlage, die laut Trinkwasserverordnung überprüft werden muss.

Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich

vorgeschrieben?

Ja, wenn Antrag gestellt wird (auf freiwilliger Basis), dann sind diese verpflichtend anzugeben.

Bestehen einer automatisierten

Entscheidungsfindung

Nein