Fischerei

Die Fischerei im Bundesland Salzburg unterliegt dem Fischereigesetz und den entsprechenden Verordnungen. Das Fischereirecht erlaubt das Fischen in bestimmten Gewässern und ist ein eigenständiges Recht, das nicht mit dem Eigentum am Gewässer verbunden ist.

Fischarten und Schonzeiten

In Salzburg gibt es 58 Fischarten, darunter 43 heimische, 5 eingebürgerte und 10 landesfremde Arten. Von den heimischen Arten sind 21 ganzjährig geschützt. Die Schonzeiten und Mindestlängen sind in der „Salzburger Wassertier-Schonzeiten-Mindestlängen-Verordnung" festgelegt.

Fischereiausübung

Um fischen zu dürfen, ist eine Fischerprüfung erforderlich, die vor einer Prüfungskommission des Landes-Fischereiverbandes Salzburg abgelegt werden muss. Die Prüfung umfasst Themen wie Wassertierkunde, Gewässerökologie und Fischereirecht. Sie kann ab dem 11. Lebensjahr abgelegt werden.

Es gibt Jahresfischerkarten und Gastfischerkarten. Jahresfischerkarten werden vom Landes-Fischereiverband ausgestellt und erfordern das 12. Lebensjahr sowie die fischereifachliche Eignung. Gastfischerkarten werden vom Bewirtschafter oder autorisierten Stellen ausgegeben.