Masernfälle ab 2019 in Salzburg

Alle Informationen auf einen Blick

2019 gab es mehrere an Masern erkrankte Personen, die Fälle werden an dieser Stelle laufend aktualisiert. Masern sind hochansteckend, können per Tröpfcheninfektion und über die Luft übertragen werden. Nur die zweifache Impfung bietet Schutz. Sie wird im ganzen Land gratis angeboten und kann in jedem Alter (ab dem zehnten Lebensmonat) verabreicht werden.

Masern ist eine der ansteckendsten Krankheiten und kommt durch Einatmen infektiöser Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase und Rachen zu Stande. Die Inkubationszeit beträgt acht bis zehn Tage bis zum Beginn des katarrhalischen Stadiums (Schnupfen, Bindehautentzündung, Husten etc.)  und 14 bis 21 Tage bis zum Ausbruch des typischen Ausschlags.
Die Ansteckungsgefahr beginnt vier bis fünf Tage vor dem Auftreten des Ausschlags und hält bis zu vier Tage nach dem Auftreten an. Masern sind gem. Epidemiegesetz an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) meldepflichtig.


Krankheitsbild von Masern

Die Krankheit weist sich durch eine hohe Komplikationsrate in allen Altersgruppen aus, wobei besonders die Gehirnbeteiligung gefürchtet wird.
Die Maserninfektion führt zu einer Schwächung der Abwehrkräfte des Körpers, sodass über mehrere Jahre das Risiko für den Tod durch andere Infektionskrankheiten erhöht ist. Bei Maserninfektion im Säuglingsalter kann  Jahre nach der Erkrankung die tödlich verlaufende Gehirnentzündung auftreten.

Wer soll geimpft sein

Jeder der die Krankheit nicht durchgemacht hat und nicht immun ist, soll zweimal geimpft sein/werden. Die Impfung kann jederzeit nachgeholt werden, wobei die zweite Teilimpfung im Abstand von wenigstens vier Wochen zur ersten erfolgen soll.

Impfstellen und Kosten

Die Masern-Mumps-Röteln-Impfung mit dem Impfstoff MMRvaxPro ist derzeit in Österreich für alle Altersgruppen kostenfrei. Es werden 2 Dosen im Abstand von mindestens 4 Wochen empfohlen.

Sie können sich an öffentlichen Impfstellen und im niedergelassenen Bereich die Impfung verabreichen lassen.

Bei einer Impfung bei Ihrem Hausarzt oder Kinderarzt ist der Impfstoff mittels Ersatzgutschein in jeder Salzburger Apotheke zu beziehen. Die Kosten für das Impfhonorar im niedergelassenen Bereich übernimmt das Land Salzburg.


Masern und Konsequenzen für den Alltag

Im Falle eines Kontakts mit einer an Masern erkrankten Person können MitarbeiterInnen in Gemeinschaftseinrichtungen, die keinen Schutz vor Masern haben, bis 21 Tage vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtung ausgeschlossen werden.