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Die Ansteckungsgefahr beginnt vier bis fünf Tage vor dem Auftreten des Ausschlags und hält bis zu vier Tage nach dem Auftreten an. Masern sind gem. Epidemiegesetz an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) meldepflichtig.
Bisher bestätigte Masernfälle im Bundesland Salzburg
Meldung
| Bezirk | Meldung | Zusatzinfo |
2021
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| keine
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2020
| | keine
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24. 6. 2019
| Pinzgau | 1 erkrankte Person | |
29.4. 2019 | Pongau | 1 erkrankte Person | |
8. 3. 2019
| Pinzgau
| 1 erkrankte Person
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26. 2. 2019
| Flachgau | 1 erkankte Person
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19. 2. 2019
| Pinzgau | 2 erkrankte Personen
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18. 2. 2019 | Pinzgau | 1 erkrankte Person | |
6. 2. 2019
| Pinzgau | 1 erkrankte Person
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4. 2. 2019
| Pinzgau | 2 erkrankte Personen
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30. 1. 2019
| Pinzgau | 1 erkrankte Person
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25. 1. 2019
| Pinzgau | 1 erkrankte Person
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24. 1. 2019
| Pinzgau | 2 erkrankte Personen
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20. 1. 2019
| Tennengau | 1 erkrankte Person
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15. 1. 2019
| Pinzgau | 1 erkrankte Person
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14. 1. 2019
| Pinzgau | 1 erkrankte Person
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Krankheitsbild von Masern
Die Krankheit weist sich durch eine hohe Komplikationsrate in allen Altersgruppen aus, wobei besonders die Gehirnbeteiligung gefürchtet wird.
Die Maserninfektion führt zu einer Schwächung der Abwehrkräfte des Körpers, sodass über mehrere Jahre das Risiko für den Tod durch andere Infektionskrankheiten erhöht ist. Bei Maserninfektion im Säuglingsalter kann Jahre nach der Erkrankung die tödlich verlaufende Gehirnentzündung auftreten.
Wer soll geimpft sein
Jeder der die Krankheit nicht durchgemacht hat und nicht immun ist, soll zweimal geimpft sein/werden. Die Impfung kann jederzeit nachgeholt werden, wobei die zweite Teilimpfung im Abstand von wenigstens vier Wochen zur ersten erfolgen soll.
Impfstellen/Kosten
Die Masern-Mumps-Röteln-Impfung mit dem Impfstoff MMRvaxPro ist derzeit in Österreich für alle Altersgruppen
kostenfrei. Es werden 2 Dosen im Abstand von mindestens 4 Wochen empfohlen.
Sie können sich an
öffentlichen Impfstellen und im niedergelassenen Bereich die Impfung verabreichen lassen.
Bei einer Impfung bei Ihrem Hausarzt oder Kinderarzt ist der Impfstoff mittels Ersatzgutschein in jeder Salzburger Apotheke zu beziehen. Die Kosten für das Impfhonorar im niedergelassenen Bereich übernimmt das Land Salzburg.
Masern und Konsequenzen für den Alltag
Im Falle eines Kontakts mit einer an Masern erkrankten Person können MitarbeiterInnen in Gemeinschaftseinrichtungen, die keinen Schutz vor Masern haben, bis 21 Tage vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtung ausgeschlossen werden.