Amtliche Lebensmittelaufsicht

Unsere Hauptaufgabe ist der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Gesundheitsschäden und Täuschung. Dazu zählt die Überprüfung von Betrieben, Anlagen und Waren, letztere werden mit amtlichen Probenziehungen überwacht. Den rechtlichen Rahmen für diese Tätigkeiten stellen die  EU Basisverordnung Nr. 178/2002, die Verordnung (EU) Nr. 2017/625 über amtliche Kontrollen und das nationale Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) dar. Zusätzlich zu diesen Vorschriften werden weitere nationale Verordnungen und Regelungen der Europäischen Union um- und durchgesetzt.


Das LMSVG gilt für:
  • Lebensmittel, Trinkwasser, Zusatz- und Aromastoffe
  • Lebensmittelkontaktmaterialien (Verpackungen von Lebensmitteln, Besteck, Geschirr, Kochlöffel …)
  • Sonstige Gebrauchsgegenstände (Hygieneartikel, Zahnbürsten…)
  • Spielwaren für Kinder bis 14 Jahre
  • Kosmetik

Unsere Dienstleistungen
  • Konsumentenschutz
  • Abklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
  • Bearbeitung europäischer Schnellwarnungen
  • Bearbeitung von Bürgerbeschwerden


Lebensmittelrechtliche Kontrollen

Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und Unternehmerinnen und Unternehmer werden das ganze Jahr über in Lebensmittel erzeugenden, bearbeitenden und verteilenden Betrieben unangemeldete Kontrollen durchgeführt. Folgende Bereiche werden bewertet:

  • Bauliche, gerätespezifische und anlagentechnische Voraussetzungen
  • Warenzustand und Umgang mit Waren
  • Umsetzung von Hygiene und Schulung
  • Dokumentenprüfung


Downloads

Trinkwasser

Hygiene
Links

Europäisches Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF)

Europäisches Schnellwarnsystem für Gebrauchsgegenstände und Spielzeug (RAPEX)

Wasserinformationssystem (WIS)

Dachverband Salzburger Wasserversorger

Bundesministerium für Gesundheit

AGES Produktwarnungen