Das Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes stellt die Grundlage für die Förderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung 2014-2020 dar und wurde mit der Entscheidung der Europäischen Kommission C(2014) 9784 erstmals am 12. Dezember 2014 genehmigt. Der 7. Antrag auf Änderung des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 wurde am 5.03.2021 von der Europäischen Kommission genehmigt (abrufbar unter:
LE 14-20 - Programmtext).
Projektauswahlkriterien für die LE 14-20
Gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 ist vorgesehen, dass die Verwaltungsbehörde des Programms Auswahlkriterien für Vorhaben im Bereich der Projektmaßnahmen festlegt. Dadurch sollen die Gleichbehandlung der AntragstellerInnen, eine bessere Nutzung der Finanzmittel und die Ausrichtung der Maßnahmen an den Prioritäten der Europäischen Union für die Entwicklung des ländlichen Raums gewährleistet werden.
Eine Antragseinreichung bzw. -entgegennahme von Vorbehaltsanträgen ist nicht mehr zulässig.
Die endgültigen Antragsunterlagen für die Abwicklung sind unter den jeweils nachstehenden Vorhabensarten abrufbar.
Anträge und Vorhaben
Für folgende Vorhabensarten ist eine Antragstellung jederzeit möglich, die Auswahl der Anträge zur Förderung erfolgt zu den angeführten Stichtagen:
Der Stichtag für das nächste Auswahlverfahren wird rechtzeitig bekannt gegeben.
29.12.2022
*letzter Auswahlstichtag in der Förderungsperiode LE 14-20
Stichtag für das Auswahlverfahren: xx.xx.xxxx (nähere Informationen, pdf, 159 KB)
Der Stichtag für das nächste Auswahlverfahren wird ehestmöglich bekannt gegeben.
VHA 7.6.4 - Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren (Forst)Stichtag für das Auswahlverfahren: (nähere Informationen, pdf)
*letzter Auswahlstichtag in der Förderungsperiode LE 14-20