Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Vorhabensart 4.2.1)


Was wird gefördert? Investitionen zur
  • Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung innovativer Produkte;
  • Einführung oder Anwendung neuer Herstellungsverfahren und –techniken;
  • Herstellung oder Vermarktung von Erzeugnissen mit hoher Wertschöpfung sowie Produkten mit Herkunftsbezeichnung;
  • Erhöhung des Veredelungsgrades;
  • Steigerung der Effizienz der Verarbeitung z.B. Verbesserung des innerbetrieblichen Produktflusses oder der Prozesstechnik;
  • Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsstruktur einzelner Betriebsstätten oder im Zuge einer betriebs- bzw. unternehmensübergreifenden Optimierung;
  • Verringerung von Produktionsverlusten und Verbesserung der Arbeitsbedingungen;
  • Verbesserung der Hygiene- oder Qualitätsstandards sowie in Rückverfolgbarkeitssysteme;
  • Erleichterung der Nutzung von Nebenerzeugnissen, Abfällen, Rückständen und anderen Non-Food-Ausgangserzeugnissen für die bio-based economy;
  • Verbesserung des Wohlergehens von landwirtschaftlichen Nutztieren.
Warum wird gefördert?

Die Förderung materieller Investitionen im Bereich der Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verfolgt folgende Ziele:

  • Erhöhung des Innovationsgrades
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Verbesserung der Umwelt- und Ressourceneffizienz
  • Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, Hygiene, und Qualität
  • Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes, der Arbeitsbedingungen sowie des Tierschutzes
Wer wird gefördert?

Förderungswerber, die im Bereich der österreichischen Landwirtschaft, der landwirtschaftliche Rohstoffe verarbeitenden Wirtschaft und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Zusammenarbeit von landwirtschaftlichen Betrieben bzw. von landwirtschaftlichen Betrieben und anderen Unternehmen der Ernährungswirtschaft.

Unternehmen, die mehr als 750 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als EUR 200 Mio. erzielen, kommen für eine Förderung nicht in Betracht.

Wie wird gefördert?
  • Direktzuschuss für Investitionskosten
  • Nicht anrechenbare Kosten: Fahrzeuge, Kosten für den Erwerb von Grund und Boden bzw. damit im Zusammenhang stehende Kosten
  • Anrechenbare Kosten-Untergrenze:
    • bei Zusammenarbeit von landwirtschaftichen Betrieben mindestens EUR 20.000,-
    • für alle übrigen Vorhaben mindestens EUR 300.000,-
Wo wird gefördert?

a) für anrechenbare Kosten über € 300.000,-:

Austria Wirtschaftsservice GmbH
Walcherstraße 11A
1020 Wien

Klammeraffe: office@awsg.at
Tel.: 01/50175
Fax: 01/50175-900  
http://www.awsg.at



b) für anrechenbare Kosten unter € 300.000,- bei Zusammenarbeit von landwirtschaftlichen Betrieben bzw. von landwirtschaftlichen Betrieben und anderen Unternehmen der Ernährungswirtschaft:

Einreichstelle (EST) für Anträge ist die/der jeweilige LE-ProjektbetreuerIn:


Für Pinzgau und westlichen Pongau (siehe Gebietsaufteilung, pdf, 1.098 KB)

Dipl.-Ing. Bernhard Draxl
Bezirksbauernkammer Zell am See
Mayerhoferstrasse 8
5751 Maishofen
Tel.: 06542/72393 570
oder 0664/8453270
Fax.: 06542/72393-30
E-Mail: bernhard.draxl@lk-salzburg.at


Für Flachgau/Tennengau, Lungau und östlichen Pongau (siehe Gebietsaufteilung, pdf, 1.098 KB)
Frau Monika Haberl
Amt der Salzburger Landesregierung
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim

Tel.: 0662/8042-2582
Fax: 0662/8042-762582

E-Mail: monika.haberl@salzburg.gv.at


Bewilligungsstelle (BST):
Amt der Salzburger Landesregierung
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim
Klammeraffe: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-2582
Fax: 0662/8042-762582

Wann wird gefördert?

Förderungsanträge können laufend bei der zuständigen Einreichstelle eingebracht werden. Die bewilligende Stelle gibt den Stichtag bekannt, zu welchem die bis dahin eingelangten Förderungsanträge zu einem Auswahlverfahren zusammengefasst werden.

Für Vorhaben, die eine Mindestinvestitionssumme von EUR 300.000,- aufweisen, gilt:
Die Antragstellung erfolgt direkt oder im Wege des finanzierenden Kreditinstitutes bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH. (AWSG)

Vorhaben, bei denen Kosten vor dem Datum des Antragseinganges angefallen sind (Liefer-, Rechnungs- und Zahlungsdatum), können nicht gefördert werden!!! Die Antragstellung muss daher vor der effektiven Aufnahme der Bauarbeiten bzw. vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung erfolgen.

Auswahlverfahren:

Die Anträge werden von der Bewilligenden Stelle gesammelt und auf ihre Vollständigkeit im Hinblick auf die Aufnahme in ein Auswahlverfahren geprüft (allenfalls Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen). Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Nur vollständige Anträge (nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen) werden dem Auswahlverfahren unterzogen und können in der Folge gegebenenfalls bewilligt werden. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunkteanzahl erreicht werden. Jene Projekte, die zwar die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht die vorgegebene Mindestpunktezahl erreichen, werden abgelehnt.

Förderungsvoraussetzung:

  • Das Vorhaben betrifft die Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung von unter Anhang I des Vertrags fallenden landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Fischereierzeugnisse sind hiervon ausgenommen.
  • Bei dem Ergebnis des Produktionsprozesses kann es sich um ein nicht unter Anhang I fallendes Erzeugnis handeln.
  • Förderfähigen Sektoren sind:
    • Ackerkulturen (Getreide inkl. Mais, Ölsaaten und Eiweißpflanzen), Saat- und Pflanzgut, Ölkürbis, sonstige Öl- und Faserpflanzen sowie Heil- und Gewürzpflanzen sowie Futterpflanzen (auch in Form von Pellets)
    • Obst, Gemüse, Kartoffeln
    • Zierpflanzen
    • Wein
    • Milch und Milchprodukte
    • Lebendvieh
    • Fleisch
    • Geflügel und Eier
  • Nicht förderfähige Sektoren sind: Stärke-, Zucker-, Bier- und Backwaren sowie Imkerei- und Fischereierzeugnisse
Weiteres

Sonderrichtlinie (SRL) "LE-Projektförderungen" des BMLRT Auswahlverfahren und -kriterien des BMLRT

Downloads   

Förderungsantrag (xlsx, 139 KB)
Liste landwirtschaftlicher Erzeugnisse (xlsx, 17 KB)
Ausfüllhilfe (docx, 196 KB)
Kostendarstellung (xlsx, 17 KB)
Vorhabensdatenblatt (docx, 34 KB)
Anhang I (docx, 184 KB)
Vorlage zur Kostenplausibilisierung (xlsx, 31 KB)
Gebietsaufteilung LE-Projektbetreuer (pdf, 1.098 KB)