Stiftungen (im Sinne des Salzburger Stiftungs- und Fondsgesetzes sowie nach dem Bundesstiftungs- und Fondsgesetz) sind durch Anordnung des Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, deren Erträgnisse der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen.
Fonds im Sinne des Salzburger Stiftungs- und Fondsgesetzes sowie nach dem Bundesstiftungs- und Fondsgesetz sind durch Anordnung des Gründers nicht auf Dauer gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, die der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen.
Je nach Interessensbereich der Stiftung oder des Fonds wird zwischen Landes- und Bundes-Stiftungen oder -Fonds unterschieden.
Rechtsgrundlagen:
Übersicht über Stiftungen und Fonds