Sonderverwaltungsbehörden

Die Unterscheidung einer Sonderverwaltungsbehörde zur allgemeinen Verwaltungsbehörde orientiert sich an der sachlichen Zuständigkeit. Die Sonderverwaltungsbehörden sind danach nur für bestimmte, ihnen gesetzlich ausdrücklich zugewiesene Verwaltungsaufgaben zuständig.