Lokale Agenda 21 (Vorhabensart 7.1.3)


Was wird gefördert? Gemeindeübergreifende und thematische Vernetzungen der Lokale Agenda 21-Zukunftsprozesse sowie Erfahrungsaustausch mittels Entwicklung und Umsetzung multiplizierbarer, innovativer Modelle.
Warum wird gefördert? Nachhaltige Entwicklungsprozesse auf lokaler Ebene mit Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.
Wer wird gefördert?
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen;
  • Natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, deren Aufgabenstellungen mit den Zielen der Erstellung, Unterstützung und Umsetzung einer Lokalen Agenda 21 übereinstimmen.
Wie wird gefördert? 100% der anrechenbaren Kosten.
Wo wird gefördert?

Einreich- und Bewilligungsstelle:

Referat 20408 - Ländliche Entwicklung und Bildung
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim

E-Mail: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
Telefon: 0662/8042-2368
Fax: 0662/8042-762368

Wann wird gefördert?

Förderungsanträge können laufend bei der zuständigen Einreichstelle eingebracht werden. Die Bewilligende Stelle gibt den Stichtag bekannt, zu welchem die bis dahin eingelangten Förderungsanträge zu einem Auswahlverfahren zusammengefasst werden..

Kosten vor dem Datum des Antragseinganges können nicht gefördert werden!!!

Auswahlverfahren:

Die Anträge werden von der Bewilligenden Stelle gesammelt und auf ihre Vollständigkeit im Hinblick auf die Aufnahme in ein Auswahlverfahren geprüft (allenfalls Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen). Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Nur vollständige Anträge (nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen) werden dem Auswahlverfahren unterzogen und können in der Folge gegebenenfalls bewilligt werden. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunkteanzahl erreicht werden. Jene Projekte, die zwar die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht die vorgegebene Mindestpunktezahl erreichen, werden abgelehnt.

Fördervoraussetzungen:

  • Das Vorhaben wird im ländlichen Gebiet (pdf, 5.970 KB) umgesetzt;
  • Entsprechend der Bundes- und Ländervorgaben zur Umsetzung der Lokalen Agenda 21
Weiteres

Sonderrichtlinie des Landes Salzburg (pdf, 166 KB)
Auswahlverfahren und -kriterien des BMLRT

Downloads

Förderungsantrag (xlsx, 124 KB)
Vorhabensdatenblatt (docx, 35 KB)
Ausfüllhilfe (docx, 192 KB)
Kostenkalkulation (xlsx, 30 KB)