Gewährung von Investitionszuschüssen und/oder Agrarinvestitionskrediten (derzeit keine Agrarinvestitionskredite beantragbar)
Förderungsart und -ausmaß
Allgemein gilt:
Die Summe aus Investitionszuschuss und Kreditvolumen des AIK darf die anrechenbaren Nettogesamtkosten des Projektes nicht übersteigen.
Die Förderintensität (Investitionszuschuss und Barwert des Zinsenzuschusses zum AIK) darf im Berg- und benachteiligten Gebiet max. 50 % und im übrigen Gebiet max. 40 % betragen.
Investitionsgegenstände und Fördermöglichkeit:
Die einzelnen Investitionsgegenstände und Fördersätze sowie die Höhe der möglichen Zuschläge können der Liste (Link) entnommen werden.
Agrarinvestitionskredit (AIK)
Kredituntergrenze: € 15.000,--
Investitionsmaßnahme
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Zinsenzuschuss
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Betriebe in benachteiligtem Gebiet, Investitionen im Bereich Direktvermarktung, Gartenbau, Biomasseheizanlagen, Verbesserung der Umweltwirkung, Almwirtschaft
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50 %
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Alle übrigen Investitionen
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36 %
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Kreditlaufzeit: max 10 Jahre bei technischen Investitionen und max. 20 Jahre bei baulichen Investitionen.
Anrechenbare Gesamtkosten
- Förderbare Kosten sind die anerkennungsfähigen Nettokosten laut vorgelegter Rechnungen samt Zahlungsbelegen. Kleinbetragsrechnungen unter einem Betrag von € 50,-- sind nicht anerkennungsfähig. Barzahlungen werden nur bis zu einem Rechnungsbetrag von € 5.000,-- anerkannt.
- Eigenleistungen mit Ausnahme von eigenem Bauholz und mit Ausnahme von Arbeitsleistungen des Betriebsleiters bei Investitionen im Almbereich werden nicht angerechnet.
- Vorhaben, bei denen Kosten vor dem Datum des Antragseinganges angefallen sind (Liefer-, Rechnungs- und Zahlungsdatum), können nicht gefördert werden!!! Die Antragstellung muss daher vor der Durchführung einer Investitionsmaßnahme erfolgen.
Anrechenbare Kosten in der Förderperiode - Obergrenzen
- Allgemein: Maximal werden € 200.000,-- pro bAK, bzw max. € 400.000,-- pro Betrieb als anrechenbare Gesamtkosten anerkannt.
Werden auf einem Betriebsstandort zwei oder mehrere Betriebe geführt, so betragen die anrechenbaren Kosten auch max. € 400.000,--
Wird von Ehepartnern oder Partnern einer Lebensgemeinschaft jeweils ein Betrieb geführt, so können die einzelnen Betriebe bezüglich Gesamtkosten nur dann ge-trennt behandelt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
- Betriebe werden im INVEKOS getrennt geführt
- Betriebe verfügen über örtlich getrennte Betriebsstätten
- Eigenständige ununterbrochene Bewirtschaftung der Betriebe seit mind. 5 Jahren
- Arbeitsbedarf je Betrieb mind. 1,5 bAK.
Ansonsten gelten für beide Betriebsstandorte zusammen max .€ 400.000,--.
- Betriebskooperationen: max. € 800.000,--
- Gartenbaubetriebe: max. € 400.000,-- pro bAK bzw max. € 800.000,-- pro Betrieb.
- Juristische Personen und Personenvereinigungen in der Almwirtschaft max. € 600.000,--.
Anrechenbare Kosten - Untergrenzen
- Allgemein: Die beantragten Investitionskosten müssen mindestens € 15.000,-- betragen.
- Mindestens € 10.000,-- Investitionskosten für Maßnahmen in der Almwirtschaft sowie für Investitionen im Bereich Obst- und Weinbau.
- Mindestens € 5.000,-- Investitionskosten für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualitäts- und Hygienebedingungen (Milchkühlanlagen, Milchkammer, Direktvermarktungseinrichtungen, Düngesammelanlagen) sowie zur Verbesserung der Umweltwirkungen (Umrüstung von Motoren auf Pflanzenöl, Reifendruckregelanlagen), Biomasseheizanlagen, Bienenhaltung und Honigerzeugung.
Auswahlverfahren:
Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Nur vollständige Anträge (nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen) werden dem Auswahlverfahren unterzogen und können in der Folge gegebenenfalls bewilligt werden. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunkteanzahl erreicht werden. Je nach Mittelverfügbarkeit bzw Budgetsituation kann die Bewilligende Stelle die erforderliche Mindestpunkteanzahl für die Projektauswahl anheben.
Abwicklung und Antragstellung:
Förderanträge können bei den Wirtschaftsberatern der jeweils zuständigen Bezirksbauernkammer unter Verwendung der nachstehenden Formulare gestellt werden. Die Adressen und Telefonnummern der Bezirksbauernkammern können dem beiliegenden PDF Dokument (Link) entnommen werden.
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