Soziale Angelegenheiten (Vorhabensart 7.4.1)


Was wird gefördert?

1. Investitionen zur Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung von

  • Kinderbetreuungseinrichtungen, einschließlich bedarfsgerechter Adaptierung und (Innen-) Ausstattung
  • psychosozialen und psychiatrischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • Einrichtungen der Pflege und Betreuung (z.B. Tageszentren) einschließlich bedarfsgerechte Adaptierung und (Innen-)Ausstattung, insbesondere für Barrierefreiheit und altersgerechtes Wohnen, sowie von Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Einrichtungen und Wohnbauten, die auch der Deckung des Betreuungs- und Wohnbedarfs von Kindern, Menschen mit Beeinträchtigung oder in besonderen Notlagen sowie älteren Menschen dienen, einschließlich generationsübergreifender Einrichtungen

2. Investitionen zur Schaffung und Verbesserung von mobilen Diensten sowie Hol-,Bring- und Servicedienste

3. Investitionen zur Schaffung von barrierefreien Zugängen zu den oben genannten Einrichtungen und zu Trägern von anderen sozialen Dienstleistungsangeboten (im Bereich Beratung, Betreuung, Schulung, Gesundheitsversorgung u.ä.)

4. Investitionen in die Hard- und Software, einschließlich Softwareentwicklungen für Bedarfserhebung, Planung, Case und Care-Management und andere Unterstützungsleistungen im Bereich sozialer Dienstleistungen (zB Telecare) sowie IKT-gestützte Alltagshilfen

5. Bedarfsorientierter Auf- und Ausbau von Infrastrukturen im Bereich der ambulanten Gesundheitsdienstleistungen einschließlich Videodolmetschdienste im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit sowie auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung

Warum wird gefördert?

Durch den Ausbau sozialer Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Pflege, Gesundheitseinrichtungen und -dienstleistungen einschließlich Gesundheitsförderung, sollen diese Einrichtungen für alle, die im ländlichen Raum Bedarf daran haben, in hoher Qualität zugänglich gemacht und die Beschäftigungspotenziale von Frauen mit Betreuungspflichten gehoben werden.

Für Menschen, die besonderer Unterstützung bedürfen wie Kinder und Jugendliche, Ältere sowie Menschen mit Beeinträchtigungen oder in besonderen Notlagen sollen bedarfsorientierte Angebote geschaffen werden.

Wer wird gefördert?

Hinsichtlich der Förderungsgegenstände 1-4:

  • Gebietskörperschaften
  • nicht gewinnorientierte Vereine und nicht gewinnorientierte Unternehmen
  • Körperschaften öffentlichen Rechts
  • Arbeitsgemeinschaften

Hinsichtlich des Förderungsgegenstandes 5:

  • Gesundheitsdienstanbieter
  • soziale Gesundheits- und Pflegedienste
  • Städte
  • Gemeinden und Gemeindeverbände
Wie wird gefördert?
  • Zuschuss zu den materiellen und immateriellen Investitionen im Ausmaß von 100 % der anrechenbaren Kosten.
  • Bei materiellen Investitionen sind neben den direkten Investitionskosten auch die allgemeinen Kosten im Zusammenhang mit der Investition förderbar, etwa für Architekten- und Ingenieursleistungen und Beratung sowie für Beratung zu ökologischer Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit, einschließlich Durchführbarkeitsstudien.
Wo wird gefördert?

Einreich-, und Bewilligungsstelle (BST):

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/08: Ländliche Entwicklung und Bildung
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim

E-Mail: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-3653
Fax: 0662/8042-763653

Wann wird gefördert?

Die Förderungsanträge können aktuell nur in von der Bewilligungsstelle  zuvor bekannt gegebenen, begrenzten Zeiträumen (Calls) eingereicht werden. Außerhalb dieses Zeitraumes ist derzeit keine Antragstellung möglich. Es werden nur jene Anträge für das jeweilige Auswahlverfahren berücksichtigt, die in diesem Zeitraum entsprechend den im Aufruf festgelegten Bedingungen vollständig eingelangt sind. Die Bedingungen für das jeweilige Verfahren und die Einreichtermine werden rechtzeitig vorher bekanntgegeben. Die entsprechend eingelangten Anträge werden einem Auswahlverfahren unterzogen.

Kosten, die vor dem Datum des Antragseinganges angefallen sind (Liefer-, Rechnungs- und Zahlungsdatum), können nicht gefördert werden!!!

Beihilfenrelevante Vorhaben, bei denen Kosten vor dem Datum des Antragseinganges angefallen sind (Liefer-, Rechnungs- und Zahlungsdatum), können nicht gefördert werden!!! Die Antragstellung muss daher vor der effektiven Aufnahme der Bauarbeiten bzw. vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung erfolgen.

Auswahlverfahren:

Die Anträge werden von der Bewilligenden Stelle gesammelt und auf ihre Vollständigkeit im Hinblick auf die Aufnahme in ein Auswahlverfahren geprüft (allenfalls Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen). Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Nur vollständige Anträge (nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen) werden dem Auswahlverfahren unterzogen und können in der Folge gegebenenfalls bewilligt werden. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunkteanzahl erreicht werden. Jene Projekte, die zwar die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht die vorgegebene Mindestpunktezahl erreichen, werden abgelehnt.

Fördervoraussetzungen:

  • Das Vorhaben wird im ländlichen Gebiet (pdf, 5.970 KB) umgesetzt.
  • Das Projektvolumen beträgt zwischen EUR 50.000,- und EUR 2.500.000,-. (es werden nur kleine Infrastrukturen gefördert)
  • Im Falle wettbewerbsrelevanter Vorhaben sind die EU-rechtlichen Grundlagen für die Abgeltung von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse entsprechend einzuhalten.
  • Eine fachliche Stellungnahme muss vom Förderwerber bei der jeweiligen zuständigen Abteilung eingeholt werden.
  • Die Projektlaufzeit beträgt maximal 3 Jahre.

Hinsichtlich der Förderungsgegenstände 1-4:

  • Der Förderungswerber hat eine Beschreibung des lokalen Bedarfs mit entsprechenden Nachweisen vorzulegen.
  • Einhaltung geltender Qualitätsstandards, die vom Bundesland vorzugeben sind.

Hinsichtlich des Förderungsgegenstandes 5:

  • Nachweis der Zustimmung der Landes-Zielsteuerungskommission (auf Basis der Kriterien der Zielsteuerung-Gesundheit).
Weiteres

Sonderrichtlinie des Landes Salzburg (pdf, 139 KB)

Auswahlverfahren und -kriterien des BML

Downloads

Dokumente für die Förderungsgegenstände 1-4:
Förderungsantrag (xlsx, 124 KB)
Vorhabensdatenblatt (docx, 42 KB)
Ausfüllhilfe (docx, 203 KB)
Kostenkalkulation (xlsx, 30 KB)
De-minimis-Formblatt (xlsx, 22 KB)

Dokumente für den Förderungsgegenstand 5:
Förderungsantrag (xlsx, 124 KB)
Vorhabensdatenblatt (docx, 43 KB)
Ausfüllhilfe (docx, 204 KB)
Kostenkalkulation (xlsx, 30 KB)
De-minimis-Formblatt (xlsx, 22 KB)