Zusammenarbeit von kleinen Wirtschaftsteilnehmer/-innen bei der Organisation von gemeins. Arbeitsabläufen und der gemeins. Nutzung von Anlagen und Ressourcen sowie bei der Entwickl. und/oder Vermarktung von Tourismusdienstl. mit Bezug zu ländl. Tourismus


Was wird gefördert? Folgende Fördergegenstände werden im Rahmen des Österreichischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 angeboten:
  • Aufbau und Entwicklung der Zusammenarbeit kleiner Wirtschaftsteilnehmer bei der Organisation von gemeinsamen Arbeitsabläufen und der gemeinsamen Nutzung von Anlagen sowie Ressourcen.
  • Zusammenarbeit von Akteuren im Bereich des ländlichen Tourismus.
  • Entwicklung- und Vermarktung von Tourismusdienstleistungen, insbesondere kulinarischer Initiativen, mit Bezug zum ländlichen Tourismus.

Derzeit ist nur die Antragstellung für die Vorhabensarten im Bereich ländlicher Tourismus möglich (siehe Aufruf zur Einreichung von Projekten unter Downloads)!

Warum wird gefördert?

Ziele der Förderung sind

1. die Stärkung der Zusammenarbeit kleiner Wirtschaftsteilnehmer durch die gemeinsame Nutzung von natürlichen regionalen Ressourcen und gemeinsamen Anlagen sowie die gemeinsame

Organisation von Arbeitsabläufen.

2. die Stärkung der Zusammenarbeit kleiner Wirtschaftsteilnehmer durch die gemeinsame Nutzung des kulturellen Erbes des ländlichen Raums für touristische Zwecke und kulinarische

Initiativen.

Wer wird gefördert? Juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Personenvereinigungen gemäß Punkt 1.5.1. der SRL des BMLFUW (siehe Downloads)
Wie wird gefördert?

Ausmaß der Förderung:

Zuschuss zu den anrechenbaren Sach- und Personalkosten im Ausmaß von 50 % auf Basis einer nach der Rahmenregelung genehmigten staatlichen Beihilfe oder 80 % als de-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.

Wo wird gefördert?

Einreich- und Bewilligungsstelle:

Referat 20408 - Ländliche Entwicklung und Bildung

Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim

Tel.: 0662/8042-2368

laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at

Wann wird gefördert?
  • Die Kooperation umfasst mindestens fünf Kooperationspartner und es handelt sich bei den Kooperationspartnern um Kleinstunternehmen gemäß Empfehlung 2003/361/EG.
  • Bei der Zusammenarbeit handelt sich um eine neue Form der Zusammenarbeit oder bei bestehenden Formen der Zusammenarbeit um ein neues gemeinsames Projekt.
  • Ein konkretes Ziel für ein geplantes Projekt oder eine Aktivität der Zusammenarbeit ist vorhanden.
  • Die Zusammenarbeit muss zumindest auf die Dauer der geförderten Projektlaufzeit angelegt sein. Mehrjährige Vorhaben werden nur für einen Zeitraum von maximal drei Jahren genehmigt. Nach einer Evaluierung ist eine Verlängerung des Genehmigungszeitraums nach Antragstellung um weitere drei Jahre möglich.
  • Für Vorhaben im Bereich der "Zusammenarbeit von Akteuren im Bereich des ländlichen Tourismus" und für Vorhaben im Bereich der "Entwicklung- und Vermarktung von Tourismusdienstleistungen, insbesondere kulinarischer Initiativen, mit Bezug zum ländlichen Tourismus" muss eine Bestätigung vorliegen, dass die teilnehmenden Betriebe des Vorhabens nach einem allgemein anerkannten Qualitätssicherungssystem überprüft sind.

Beihilfenrelevante Vorhaben, bei denen Kosten vor dem Datum des Antragseinganges angefallen sind (Liefer-, Rechnungs- und Zahlungsdatum), können nicht gefördert werden!!! Die Antragstellung muss daher vor der effektiven Aufnahme der Bauarbeiten bzw. vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung erfolgen.

Weiteres

Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen" des BMLRT

Auswahlverfahren und -kriterien des BMLRT

Downloads

F1 Förderungsantrag inklusive Verpflichtungserklärung (xlsx, 124 KB)

F2 Vorhabensdatenblatt (doc, 42 KB)

F3 Liste Kooperationspartner (pdf, 88 KB)

F4 Kostenkalkulation (xls, 29 KB)

F5 De-minimis Formblatt (xls, 32 KB)

F6 Formblatt für den Evaluierungsbericht (docx, 111 KB)

Ausfüllhilfe Förderungsantrag (docx, 196 KB)

Entwurf Kooperationsvertrag (pdf, 77 KB)

Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen (pdf, 163 KB)