Investitionen in Forsttechniken sowie Investitionen in Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (8.6.1)

Was wird gefördert?
  • Anschaffung von Fachsoftware oder Aufbau und Teilnahme an organisierten Holzmarktsystemen – förderbar sind:
    • EDV-Ausstattung (Hardware)
    •  GIS-unterstütztes System (Software)
    •  Abrechnungssystem (Software)
  • Investitionen zur Veredelung des Rohstoffes Holz
  • Investitionen zur Verbesserung der Logistikkette Holz
  • Investitionen in den Aufbau oder die Entwicklung von Serviceleistungen für die gemeinschaftliche Mobilisierung oder Vermarktung von Holz sowie forstlicher Biomasse
Warum wird gefördert?
  • Verbesserung der Logistik- und Wertschöpfungskette für Holz
  • Erhöhung der Diversifizierung von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen
Wer wird gefördert?
  • Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gemäß Punkt 1.5.1 der SRL
  • Sonstige Förderungswerber gemäß Punkt 1.5.2 der SRL
    • Waldbesitzervereinigungen
    • Agrargemeinschaften
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art. 2 Z 14 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wie wird gefördert?
  • Zuschuss zu den anrechenbaren Investitionskosten unter Bezugnahme auf Art. 41 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 im Ausmaß von 40 %.
  • Die Anschaffung von Maschinen oder Geräten ist nicht förderbar.
  • Die anrechenbaren Kosten betragen mindestens EUR 2.500,- und maximal EUR 100.000,- je Vorhaben.

Förderungsvoraussetzungen

  • Beschreibung des wirtschaftlichen Erfordernisses des Vorhabens im Rahmen eines Betriebs-/Kooperationskonzeptes
  • Die Vorhaben sind auf die Bereiche vor der industriellen Verarbeitung von Holz beschränkt. 
  • Betriebe ab einer Größe von 100 Hektar Waldfläche haben waldbezogene Pläne vorzuweisen. 
  • Ein Vorhaben kann nur Aktivitäten (Fördergegenstände) einer Vorhabensart umfassen, welche durch dasselbe Auswahlverfahren abgedeckt sind.
Wo wird gefördert?

Einreichstelle:

Landesforstdirektion

Fanny von Lehnertstraße 1, Postfach 527, 5020 Salzburg

Tel. 0662/8042 3686

oder Abgabe des Antrages bei den Bezirkshauptmannschaften


Bewilligungsstelle:

Landesforstdirektion

Fanny von Lehnertstraße 1, Postfach 527, 5020 Salzburg

Tel. 0662/8042 3686

Wann wird gefördert?
  • Förderungsanträge können laufend bei der zuständigen Einreichstelle oder Bewilligenden Stelle eingebracht werden. Die Bewilligende Stelle hat den Stichtag bekanntzugeben, zu welchem die bis dahin eingelangten Förderungsanträge zu einem Auswahlverfahren zusammengefasst werden.
  • Die Bewilligende Stelle kann zusätzlich für besonders relevante und vordringliche Themenbereiche eigene Aufrufe durchführen. Diese werden auf der Homepage der Bewilligenden Stelle veröffentlicht.
  • Die Vorhaben werden durch ein bundesweit festgelegtes, eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand eines Punktesystems qualitativ und quantitativ beurteilt und ausgewählt. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss die Mindestpunkteanzahl des gewichteten Schemas erreicht werden.
  • Mit der Bewilligung ist in Wien die Landwirtschaftskammer und in allen anderen Bundesländern der Landeshauptmann betraut
Weiteres

Sonderrichtlinie (SRL) "LE-Projektförderungen" des BMLRT

Auswahlverfahren und -kriterien des BMLRT

Downloads

Förderungsantrag (xlsx, 113 KB)

Vorhabensdatenblatt (docx)

Zahlungsantrag (xlsx)