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Aufgrund von Verzögerungen im
EU-Rechtssetzungsprozess wurde die Programmperiode für das
Österreichische Programm für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (LE
14-20) um zwei Jahre verlängert. Die neue Förderperiode startet somit
mit dem GAP-Strategieplan 2023-2027 (GSP 23-27) am 01.01.2023 auf Basis
der Verordnung (EU) 2021/2115.
Das Programm LE 14-20 betrifft hinsichtlich der Bereitstellung der EU-Mittel
den Budgetzeitraum bis zum 31.12.2022. Um jedoch eine vollständige
Mittelausnutzung zu ermöglichen, ist ein Ausfinanzierungszeitraum von
drei Jahren („n+3 Regel“) vorgesehen. Das bedeutet, dass im Rahmen des
Programms LE 14-20 Finanzmittel bis spätestens 31.12.2025 ausbezahlt werden können. Aus diesem Hintergrund ergibt sich, dass die Programme LE 14-20 und GSP
23-27 in den Jahren 2023 bis 2025 parallel abzuwickeln sind. Die
Ungleichbehandlung von Förderwerbenden muss vermieden werden. Dazu ist
es erforderlich, die Zeiträume für die Beantragung von Vorhabensarten im
Rahmen von LE 14-20 von den entsprechenden Interventionen des GSP 23-27 abzugrenzen.
Um diese Abgrenzung zu gewährleisten, wurden Zeitpunkte festgelegt, die beschreiben wie lange Anträge im Rahmen des Programms LE
14-20 eingereicht werden können. Dieser Zeitpunkt wird als „cut-off
date“ bezeichnet. Die Bewilligung der Anträge kann auch nach dem cut-off
Date erfolgen.
In der unten verfügbaren Übersicht sind
die cut-off dates für alle Vorhabensarten dargestellt.