Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung (Vorhabensart 7.1.2):


Was wird gefördert?

Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen, Wettbewerben und Bürgerbeteiligungsprojekten für die Entwicklung der Gemeinden im ländlichen Raum.

Erarbeitung von Bedarfskonzepten und Plänen in Bezug auf Basisdienstleistungen.

Warum wird gefördert? Die Förderung für die Ausarbeitung von Dorferneuerungsplänen soll die Erneuerung, Entwicklung und Erhaltung von sozial, kulturell und wirtschaftlich lebendigen Dörfern sicherstellen. Die regionale Identität und die Belebung und Stärkung der Ortskerne wird über sektorenübergreifende Initiativen verfolgt.
Wer wird gefördert?
  • natürliche Personen
  • im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften
  • juristische Personen
  • Gemeinden
Wie wird gefördert? Zuschuss zu den anrechenbaren Sachkosten im Ausmaß von 75%.
Wo wird gefördert?

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/08: Ländliche Entwicklung und Bildung
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim

E-Mail: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-2368
Fax: 0662/8042-762368

Wann wird gefördert?

Förderungsanträge können laufend bei der eingebracht werden. Die Bewilligende Stelle gibt den Stichtag bekannt, zu welchem die bis dahin eingelangten Förderungsanträge zu einem Auswahlverfahren zusammengefasst werden..

Kosten vor dem Datum des Antragseinganges können nicht gefördert werden!!!

Auswahlverfahren:

Die Anträge werden von der Bewilligenden Stelle gesammelt und auf ihre Vollständigkeit im Hinblick auf die Aufnahme in ein Auswahlverfahren geprüft (allenfalls Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen). Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Nur vollständige Anträge (nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen) werden dem Auswahlverfahren unterzogen und können in der Folge gegebenenfalls bewilligt werden. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunkteanzahl erreicht werden. Jene Projekte, die zwar die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht die vorgegebene Mindestpunktezahl erreichen, werden abgelehnt.

Fördervoraussetzungen:

  • Das Vorhaben wird im ländlichen Gebiet (pdf, 5.970 KB) umgesetzt
  • Verbindlicher Beschluss im zuständigen Gremium (Gemeinden bzw. Gemeindeverband, Gemeindeentwicklungsbeirat) über die Durchführung des Planungs- bzw. Leitbildprozesses
  • Festlegungen in den „Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg“ i.d.g.F.
Weiteres

Sonderrichtlinie des Landes Salzburg (pdf, 166 KB)
Auswahlverfahren und -kriterien des BMLRT

Downloads

Förderungsantrag (xlsx, 124 KB)
Vorhabensdatenblatt (docx, 35 KB)
Ausfüllhilfe (docx, 183 KB)
Kostenkalkulation (xlsx, 25 KB)