Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung (Vorhabensart 16.4.1)


Was wird gefördert?

  • Aufbau und Koordination der Zusammenarbeit;
  • Erstellung von Organisations- und Vermarktungskonzepten im Rahmen der Zusammenarbeit;
  • Erstellung von Durchführbarkeits- oder Marktreifestudien oder Erstellung eines Geschäftsplans;
  • Maßnahmen zur Sicherung einer im Rahmen der Zusammenarbeit einheitlichen Qualität in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung;
  • Veranstaltung von Schulungen und Anwerbung neuer Mitglieder;
  • verstärkte Nutzung von IKT wie z.B. für Information, Zusammenarbeit und Vertrieb;
  • gemeinsame Maßnahmen zur Absatzförderung in einem lokalen Rahmen zur Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte, wie zum Beispiel:
    • Schaffen von Netzwerken, Stärken des gegenseitigen Wissens und Information von Landwirten und Konsumenten über kurze Versorgungsketten und lokale Märkte;
    • PR-Maßnahmen inkl. Nutzung von IKT einschließlich Umfragen und Marktforschung für lokale landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel;
    • Teilnahme an Ausstellungen und Messen;
    • Produktverkostungen aus der lokalen Produktion der Land- und Ernährungswirtschaft;
    • Marktpflegemaßnahmen für lokale Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft.
Warum wird gefördert?
  • Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Versorgungskette, um zur beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte beizutragen.
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren in der lokalen Wertschöpfungskette, wie der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion, der verarbeitenden Wirtschaft, dem Lebensmittelhandel, der Gastronomie und anderen beteiligten Partnern.
  • Stimulierung der Nachfrage nach Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft durch Information des Verbrauchers über kurze Versorgungsketten und lokale Lebensmittel.
Wer wird gefördert?

Ausschließlich Kooperationen, wobei die als Förderungswerber auftretende Kooperation mindestens fünf Kooperationspartner, davon mindestens drei Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, aufweisen muss

Bei Kooperationen mit juristischen Personen zählen die Mitglieder der jeweils beteiligten juristischen Person als Kooperationspartner.

Wie wird gefördert?
  • Zuschuss zu den Sach- und Personalkosten im Ausmaß von 80 % der anrechenbaren Kosten.
  • Investitionen sind nicht förderbar
  • Für Vorhaben, die sich nicht auf unter Anhang I des Vertrags fallende landwirtschaftliche Erzeugnisse beziehen, erfolgt die Förderungsgewährung als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 im Ausmaß von 80 % der anrechenbaren Kosten.
  • Anrechenbare Kosten – Untergrenze pro Vorhaben: EUR 10.000,-
Wo wird gefördert?

Einreichstelle (EST) für Anträge ist der LE-Projektbetreuer auf der Bezirksbauernkammer Zell am See:

Dipl.-Ing. Bernhard Draxl
Bezirksbauernkammer Zell am See
Mayerhoferstrasse 8
5751 Maishofen
Tel.: 06542/72393 570
oder 0664/8453270
Fax.: 06542/72393-30
E-Mail: bernhard.draxl@lk-salzburg.at



Bewilligungsstelle (BST):

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 4/08: Ländliche Entwicklung und Bildung
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim

E-Mail: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
Tel.: 0662/8042-2582
Fax: 0662/8042-762429

Bewilligende Stelle für bundesländerübergreifende Vorhaben:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Stubenring 1
1012 Wien

Wann wird gefördert?

Förderungsanträge können laufend bei der zuständigen Einreichstelle eingebracht werden. Die Bewilligende Stelle gibt den Stichtag bekannt, zu welchem die bis dahin eingelangten Förderungsanträge zu einem Auswahlverfahren zusammengefasst werden.

Vorhaben, bei denen Kosten vor dem Datum des Antragseinganges angefallen sind (Liefer-, Rechnungs- und Zahlungsdatum), können nicht gefördert werden!!! Die Antragstellung muss daher vor der effektiven Aufnahme der Bauarbeiten bzw. vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung erfolgen.

Auswahlverfahren:

Die Anträge werden von der Bewilligenden Stelle gesammelt und auf ihre Vollständigkeit im Hinblick auf die Aufnahme in ein Auswahlverfahren geprüft (allenfalls Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen). Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Nur vollständige Anträge (nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen) werden dem Auswahlverfahren unterzogen und können in der Folge gegebenenfalls bewilligt werden. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunkteanzahl erreicht werden. Jene Projekte, die zwar die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht die vorgegebene Mindestpunktezahl erreichen, werden abgelehnt.

Förderungsvoraussetzungen:

  • Die Zusammenarbeit muss mindestens auf die Dauer der genehmigten Projektlaufzeit angelegt sein.
  • Es handelt sich um eine neue Form der Zusammenarbeit oder bei bestehenden Formen der Zusammenarbeit um ein neues gemeinsames Projekt.
  • Die Absatzförderungsmaßnahmen beziehen sich auf die spezielle Versorgungskette oder den spezifischen lokalen Markt an sich (keine selektive Auswahl von einzelnen Produkten der „kurzen Versorgungskette“ oder des „lokalen Marktes“).
  • Vorliegen eines „lokalen Marktes“
    • Verarbeitung und Verkauf an Endverbraucher in Umkreis von 75 km um den landw. Betrieb, aus dem der Rohstoff stammt
    • festgelegte Gebiete für geschützte österreichische Ursprungsbezeichnungen und g.g.A. und "Bergerzeugnis" gem. VO(EU) Nr. 1151/2012
    • bestimmte Flusstäler und deren Einzugsgebiete lt. Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ Pkt. 36.4.5..
  • kurze Versorgungskette:
    • Max. 1 Intermediär (= Käufer des Produkts) zwischen Erzeuger und Konsument
Weiteres

Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen" des BMLRT 
Auswahlverfahren und -kriterien des BMLRT

Downloads

Förderungsantrag (xlsx, 231 KB)
Vorhabensdatenblatt (docx, 43 KB)
Kostenkalkulation (xlsx, 248 KB)
Liste Kooperationspartner (xlsx, 108 KB)
Liste Anhang I (docx, 184 KB)
Muster Kooperationsvertrag (pdf, 79 KB)