Jährliche Hektarprämie zum Ausgleich von zusätzlichen Kosten zur Erhaltung der genetischen Ressourcen des Waldes bis zum Ende der Programmperiode 2014-2020. Die jährliche Hektarprämie beträgt höchstens EUR 200,-/Hektar und kann in wissenschaftlich begründeten Fällen auf höchstens EUR 500,-/Hektar erhöht werden.
Förderungsvoraussetzungen: Nachweis eines behördlich zugelassenen Samenbestandes, einer zugelassenen Samenplantage, eines Generhaltungsbestandes oder sonstige wertvolle Samenbäume. Betriebe ab einer Größe von 100 Hektar Waldfläche haben waldbezogene Pläne vorzuweisen. Der Förderungswerber ist verpflichtet die einbezogene Fläche mindestens fünf Jahre zu bewirtschaften. Überprüfungsklausel nach Art. 48 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Bei Änderungen des verbindlichen Rechtsrahmens, die eine Änderung von Verpflichtungen oder der Prämienhöhe laut dieser Sonderrichtlinie erfordern, steht es dem Förderungswerber frei, die Zustimmung zu der dadurch erforderlichen Vertragsanpassung nicht zu erteilen. In den genannten Fällen endet der ursprüngliche Vertrag, ohne dass für die Vergangenheit Rückforderungen wegen Nichteinhaltung der Verpflichtungsdauer entstehen. Davon unbeschadet bleiben Rückforderungsansprüche, die während des tatsächlichen Vertragszeitraumes aus anderen Gründen gesetzt wurden. |