Förderung von "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen" (Maßnahme 1):


Was wird gefördert?

Unter dieser Maßnahme ist ab sofort die Antragstellung für nachfolgende Vorhabensarten (VHA) möglich (Ausnahme: bundesländerübergreifende Vorhaben und Vorhaben von bundesweiter Relevanz):

  • VHA 1.1.1 Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Land- und Forstwirtschaft
  • VHA 1.2.1 Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft
  • VHA 1.3.1 Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen für Land- und ForstwirtInnen
Warum wird gefördert?

Folgende Ziele werden mit der Förderung verfolgt:

  • Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Qualifikationen durch weiterführende außerschulische Berufsbildung zur erfolgreichen Übernahme und Führung von Betrieben.
  • Verbesserung der fachlichen, persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen zur Erfüllung der steigenden beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen durch Fort- und Weiterbildung; dies soll zu einer Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten beitragen.
  • Veranschaulichung von neuen Erzeugnissen, Technologien, Verfahren, Prozessen, Anwendungen, Forschungs- und Versuchsergebnissen zur Bewusstseinsbildung und zur Unterstützung einer raschen Verbreitung und erfolgreichen Umsetzung in die Praxis.
  • Bereitstellung von zielgruppengerecht aufbereiteten Informationen für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum.
  • Information der Öffentlichkeit über die Leistungen und Wirkungen der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft durch bewusstseinsbildende Maßnahmen.
  • Information und Vermittlung von Aufenthalten auf anderen Betrieben zur Erweiterung des Horizonts, der praktischen Erfahrungen und Kompetenzen.
  • Vorstellung erfolgreicher Beispiele zur Umsetzung von neuen Erkenntnissen in der Praxis und fachlicher Austausch zum Eröffnen neuer Perspektiven durch Betriebsbesichtigungen bzw. Exkursionen.
Wer wird gefördert? Es sind nur die vom BMLRT anerkannten Bildungsanbieter für den österreichweiten Wirkungsbereich und für „Poolprojekte“ berechtigt, Bildungsvorhaben zur Förderung einzureichen. Davon ausgenommen sind Bildungsanbieter von Demonstrationsvorhaben.
Wie wird gefördert? Direktzuschuss zu den anrechenbaren Personal-, Sach- und Investitionskosten (genauere Details siehe Sonderrichtlinie "LE-Projektförderung" des BMLRT)
Wo wird gefördert?

Einreich- und Bewilligungsstelle:

Referat 20408 - Ländliche Entwicklung und Bildung
Bundesstraße 6
5071 Wals-Siezenheim

Tel.: 0662/8042-3934

E-Mail: laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at

Wann wird gefördert?

In der Maßnahme 1 „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft“ können integrierte Förderungsanträge gestellt werden. Das bedeutet, dass für ein Vorhaben, welches Förderungsgegenstände der VHA 1.1.1, 1.2.1 und 1.3.1 enthält, nicht jeweils ein eigener Antrag pro VHA gestellt werden muss, sondern dass ein gemeinsamer Antrag für diese Vorhabensarten beantragt werden kann.

Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine bessere und zielgerichtetere Nutzung der budgetierten Finanzmittel und die Mittelverfügbarkeit bis zum Periodenende gewährleistet ist.

Die Bewilligende Stelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist.

In das Auswahlverfahren können jedoch nur Förderungsanträge einbezogen werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen. Alle anderen Förderungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in das nachfolgende Auswahlverfahren einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt jedoch gewahrt.

Die Vorhaben werden anschließend durch ein bundesweit angelegtes eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt.

Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ beschrieben.

Vorhaben, bei denen Kosten vor dem Datum des Antragseinganges angefallen sind (Liefer-, Rechnungs- und Zahlungsdatum), können nicht gefördert werden!!! Die Antragstellung muss daher vor der effektiven Aufnahme der Bauarbeiten bzw. vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung erfolgen.

Weiteres

Sonderrichtlinie (SRL) "LE-Projektförderungen" des BMLRT

Auswahlverfahren und -kriterien des BMLRT

Downloads

Codierungen M 1 (pdf, 638 KB)

Förderungsantrag M 1 (xlsx, 104 KB)

Ausfüllhilfe Förderantrag M 1 (xlsx, 236 KB)

Vorhabensdatenblatt M 1 (docx, 45 KB)

Prioritäten- und Schwerpunktbeschreibungen M 1 (pdf, 83 KB)

Kostenkalkulation M 1 (xls, 558 KB)

Anerkannte Zertifikatslehrgänge M 1 (pdf, 14 KB)

Themenliste M 1 (pdf, 34 KB)