Tierkörperbeseitigung/tierische Abfälle

In der TKV-Verordnung des Landes Salzburg (LGBl Nr. 53/2004 idgF und LGBl Nr. 8/2010) sind die Ablieferungsverpflichtungen und Entsorgungsmöglichkeiten auf Grund des Tiermaterialiengesetzes (BGBl Nr. 141/2003) und der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit der dazugehörenden Durchführungsverordnung VO (EG) Nr. 142/2011. über Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (incl. Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002) festgelegt. Dies betrifft sowohl das Normalmaterial, wie auch SRM (spezifiziertes Risikomaterial - vor allem Gehirn und Rückenmark von Rindern).

Tierkörpersammelstelle in Pfarrwerfen©Dr. Schöchl
Von der Salzburger Tierkörperverwertungs-Gesellschaft mbH wird in der Gemeinde Pfarrwerfen eine Sammelstelle betrieben. Von dort werden die gesammelten Abfälle und Kadaver zur Verarbeitung zu Tierkörperverwertungsanstalten in der Steiermark und dem Burgenland verbracht. Dort werden die tierischen Abfälle zu Tiermehl verarbeitet und schließlich in verschiedenen Anlagen zur Gänze verbrannt.
Sollte bei einem verendeten Tier eine Sektion in der TKV notwendig werden, muss von der einsendenden Tierärztin oder vom einsendenden Tierarzt das Sektionsprotokoll ausgefüllt und per Fax oder Mail an die TKV gesendet werden.
Nähere Informationen über die Salzburger Tierkörperverwertung, Historisches, Kontakte oder rechtliche Auskünfte gibt es auf der Homepage der Tierkörperverwertung Salzburg.