Tierschutzregulative auf Bundes- und Landesebene zielen darauf ab, dass Tiere entsprechend ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen gehalten, ernährt und versorgt werden und gelten für annähernd alle Tierarten und Haltungsformen.
Die Bezirksverwaltungsbehörde ist erster Ansprechpartner bei Tierschutzvergehen.
Hier befinden sich weiterführende, österreichweit gültige
Informationen zur Heimtierhaltung auf der Seite des Bundesministeriums.
Hundehalterinnen und Hundehalter
Informationen zur Meldepflicht: Landessicherheitsgesetz
Wer stellt Sachkundenachweise aus?
Nur von der Salzburger Landesregierung mit Bescheid zugelassene Personen (Rechtsgrundlage: § 21 Abs 4 Salzburger Landessicherheitsgesetz).
Liste der zugelassenen Personen
Info für Ausbilder:
Ein Sachkundenachweis kann nur von Personen ausgestellt werden, die von der Landesregierung mit Bescheid zugelassen wurden und somit Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausbildung bieten.
Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Für den Antrag auf Zulassung verwenden Sie bitte dieses Formular:
Richtiges Verhalten bei Begegnung mit Weiderindern
Alljährlich kommt es zu Konflikten zwischen Wanderern und Almtieren, die leider nicht immer glimpflich ablaufen. Um eine Verletzung durch Almtiere zu vermeiden sollten einige Grundregeln beachtet werden und einige Verhaltensweisen der Almrinder bekannt sein.
Ein Folder - Ich bin stärker! - wurde in Zusammenarbeit mit dem Tierschutzombudsmann erstellt.