Tierschutz

"Die Achtung und der Schutz der Tiere als Mitgeschöpfe des Menschen aus seiner Verantwortung gegenüber den Lebewesen" ist in der Salzburger Landesverfassung als eine Aufgabe des staatlichen Handelns festgeschrieben.

Tierschutzregulative auf Bundes- und Landesebene zielen darauf ab, dass Tiere entsprechend ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen gehalten, ernährt und versorgt werden und gelten für annähernd alle Tierarten und Haltungsformen.

Die Bezirksverwaltungsbehörde ist erster Ansprechpartner bei Tierschutzvergehen.

Hier befinden sich weiterführende, österreichweit gültige
Informationen zum Thema Tierschutz.
Informationen (FAQs) zum Öffentlichen Verkauf

 und öffentlichen Anbieten von Tieren finden sich auf der Seite des Sozialministeriums.

Hundehalterinnen und Hundehalter

Informationen zur Meldepflicht: Landessicherheitsgesetz

Wer stellt Sachkundenachweise aus?

Nur von der Salzburger Landesregierung mit Bescheid zugelassene Personen (Rechtsgrundlage: § 21 Abs 4 Salzburger Landessicherheitsgesetz).

Liste der zugelassenen Personen

Info für Ausbilder:

Ein Sachkundenachweis kann nur von Personen ausgestellt werden, die von der Landesregierung mit Bescheid zugelassen wurden und somit Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausbildung bieten.
Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Für den Antrag auf Zulassung verwenden Sie bitte dieses Formular:

Hier finden Sie Informationen zur Aktion "Gelber Hund": Salzburg Wiki und Tierfreunde.org

Richtiges Verhalten bei Begegnung mit Weiderindern

Alljährlich kommt es zu Konflikten zwischen Wanderern und Almtieren, die leider nicht immer glimpflich ablaufen. Um eine Verletzung durch Almtiere zu vermeiden sollten einige Grundregeln beachtet werden und einige Verhaltensweisen der Almrinder bekannt sein.

Ein Folder - Ich bin stärker! - wurde in Zusammenarbeit mit dem Tierschutzombudsmann erstellt.