Tiergesundheitsdienst

Hier geht es zur neuen Webseite des Tiergesundheitsdienstes Salzburg: www.tgd-salzburg.at
                                           

Grundsätzliches

Im Land Salzburg ist der Tiergesundheitsdienst Salzburg als Verein eingerichtet. Als Bundesgremium fungiert der Beirat, wo Vertreter des BMNT, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österrreichs, der Tierärztekammer Österreichs, die Geschäftsführer der Landestiergesundheitsdienste, Vertreter der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer unter der Führung des BMASDK zusammentreffen.

Die Teilnahme am Tiergesundheitsdienst ist für Tierhalter und Tierärzte freiwillig. Jeder, nach Tierärztegesetz zur freien Berufsausübung berechtigte, Tierarzt und jeder Tierhalter haben die Möglichkeit zur Teilnahme an dem Tiergesundheitsdienst gemäß den Vorgaben der TGD-Verordnung. Tierarzt und Tierhalter haben einen Betreuungsvertrag gemäß der TGD-Verordnung abzuschließen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, eine einvernehmliche Lösung ist jedoch jederzeit schriftlich möglich.

Ziele

Der Tiergesundheitsdienst Salzburg sichert und verbessert die gesundheitlichen, hygienischen und damit auch wirtschaftlichen Bedingungen bei der Nutztierhaltung.
Denn - "Vorbeugen ist besser als heilen!"

Im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes arbeiten Landwirte und Tierärzte eng zusammen, mit dem Ziel, die Gesundheit der Salzburger Nutztiere zu stärken, damit ​die Produktion gesunder, hochwertiger Lebensmittel zu fördern und gleichzeitig den Medikamenteneinsatz zu minimieren. Neben der Vielfalt und dem Herkunftsnachweis verlangt der Konsument nach Qualität und Sicherheit der Futter- und Lebensmittel.

Mit dem Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) und den darauf basierenden Verordnungen

  • zum Medikamenteneinsatz
  • zur Aus- und Weiterbildung und
  • zur Organisation bzw. zum Betrieb des Tiergesundheitsdienstes,

ist es gelungen, den Ansprüchen der Kunden gerecht zu werden. Mit diesen Regelungen sind klare Rechte und Pflichten festgelegt worden, wie Landwirt und Tierarzt bei der Bestandsbetreuung und beim Medikamenteneinsatz eingebunden werden. Integrale Bestandteile dieses Qualitätssicherungskonzeptes sind:

  • die Weiterbildung für Landwirte und Tierärzte
  • der sorgsame Einsatz von Tierarzneimitteln
  • die Dokumentation des Medikamenteneinsatzes
  • die regelmäßige Bestandsbetreuung
  • sowie die Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit

Damit wird eine frühzeitige Erkennung von Krankheiten und eine Sicherung der Tierschutzstandards ermöglicht, die Wichtigkeit der Bekämpfung von Tierseuchen unterstrichen und die Hygiene in der Lebensmittelproduktion verbessert.