Tierseuchenbekämpfung

Klassischer Ablauf bei Auftreten einer Tierseuche

- Anzeige des Seuchenverdachts

- durch Tierhalter oder Tierarzt

- an Gemeinde oder direkt an die Bezirksverwaltungsbehörde

- vorläufige Diagnose durch Amtstierarzt

- vorläufige Sperre des Betriebs durch Bürgermeister oder Bezirksverwaltungsbehörde

- Seuchenerhebung

- klinische Untersuchung, Sektion, Probenentnahme und Weiterleitung an Referenzlaboratorien

- endgültige Diagnose:

- Seuchenverdacht entkräftet mit Aufhebung der vorläufigen Sperre

 oder

- Feststellung der Seuche mit:

- definitiver Sperre des Bestandes

- Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen

- Notimpfungen, falls vorgesehen

- Kontrollen der Tierbewegungen innerhalb der Zonen

- weitere Probennahmen

- Seuchenkommission: Schätzung des Werts der Tiere des Bestands

- Tötung der Tiere und Entsorgung der Kadaver

- Desinfektion des Betriebs

- Epidemiologische Erhebungen

- Aufhebung der Sperrmaßnahmen

- Wiederaufstockung und Zahlung von Entschädigungen

- Dokumentationen - Seuchenakt


Anzeigepflichtige Tierseuchen sind

Tierseuchen die im Tierseuchengesetz geregelt sind und andere Tierkrankheiten und Seuchen


Damit der Seuchenfall nicht auftritt, wird Tierseuchenprophylaxe betrieben.

Dazu zählen:

- Tierseuchenmeldesysteme auf nationaler und internationaler Ebene

- Meldung und Überwachung des Tier- und Warenverkehrs gegenüber Drittstaaten und innerhalb der EG-Mitgliedsstaaten

- Sperren für Tier- und Warensendungen bei Auftreten einer Tierseuche

- Tierkennzeichnung


Bescheinigungen für Tier- und Warensendungen

- Zulassung und Registrierung von Betrieben

- Krisenpläne für MKS (Maul- und Klauenseuche), Schweinepest, Geflügelpest mit Schulungen und Übungen


Zur Erhaltung der höchsten Stufe der

Seuchenfreiheit (Artikel 10 - Freiheit)

- bei Rindern für Leukose, Brucellose und IBR/IPV wurden Stichprobenverfahren als epidemiologische Überwachungssysteme etabliert. Jährlich werden ca. 20 % der rinderhaltenden Betriebe des Landes nach diesem System kontrolliert (früher: periodische Untersuchungen, TBC-Bang-Impfungen). Die TBC-Überwachung erfolgt über Schlachttierbefunde.

- bei Schweinen für Aujeszky'sche Krankheit. Es werden jährlich Blutproben von Zuchtsauen und Zuchtebern anläßlich der Schlachtung und in Betrieben durchgeführt.

- bei Schafen und Ziegen für Brucella melitensis - Erkrankung