Klassischer Ablauf bei Auftreten einer Tierseuche
- Anzeige des Seuchenverdachts
- durch Tierhalter oder Tierarzt
- an Gemeinde oder direkt an die Bezirksverwaltungsbehörde
- vorläufige Diagnose durch Amtstierarzt
- vorläufige Sperre des Betriebs durch Bürgermeister oder Bezirksverwaltungsbehörde
- Seuchenerhebung
- klinische Untersuchung, Sektion, Probenentnahme und Weiterleitung an Referenzlaboratorien
- endgültige Diagnose:
- Seuchenverdacht entkräftet mit Aufhebung der vorläufigen Sperre
oder
- Feststellung der Seuche mit:
- definitiver Sperre des Bestandes
- Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen
- Notimpfungen, falls vorgesehen
- Kontrollen der Tierbewegungen innerhalb der Zonen
- weitere Probennahmen
- Seuchenkommission: Schätzung des Werts der Tiere des Bestands
- Tötung der Tiere und Entsorgung der Kadaver
- Desinfektion des Betriebs
- Epidemiologische Erhebungen
- Aufhebung der Sperrmaßnahmen
- Wiederaufstockung und Zahlung von Entschädigungen
- Dokumentationen - Seuchenakt
Anzeigepflichtige Tierseuchen sind
Tierseuchen die im Tierseuchengesetz geregelt sind und andere Tierkrankheiten und Seuchen
Damit der Seuchenfall nicht auftritt, wird Tierseuchenprophylaxe betrieben.
Dazu zählen:
- Tierseuchenmeldesysteme auf nationaler und internationaler Ebene
- Meldung und Überwachung des Tier- und Warenverkehrs gegenüber Drittstaaten und innerhalb der EG-Mitgliedsstaaten
- Sperren für Tier- und Warensendungen bei Auftreten einer Tierseuche
- Tierkennzeichnung
Bescheinigungen für Tier- und Warensendungen
- Zulassung und Registrierung von Betrieben
- Krisenpläne für MKS (Maul- und Klauenseuche), Schweinepest, Geflügelpest mit Schulungen und Übungen
Zur Erhaltung der höchsten Stufe der
Seuchenfreiheit (Artikel 10 - Freiheit)
- bei Rindern für Leukose, Brucellose und IBR/IPV wurden Stichprobenverfahren als epidemiologische Überwachungssysteme etabliert. Jährlich werden ca. 20 % der rinderhaltenden Betriebe des Landes nach diesem System kontrolliert (früher: periodische Untersuchungen, TBC-Bang-Impfungen). Die TBC-Überwachung erfolgt über Schlachttierbefunde.
- bei Schweinen für Aujeszky'sche Krankheit. Es werden jährlich Blutproben von Zuchtsauen und Zuchtebern anläßlich der Schlachtung und in Betrieben durchgeführt.
- bei Schafen und Ziegen für Brucella melitensis - Erkrankung