Landesbeihilfen bei Tierverlusten und Seuchenausbrüchen
Inhalt
Das Land Salzburg gewährt bei Verlusten von landwirtschaftlichen Nutztieren durch Seuchen eine Landesbeihilfe.
Förderungsbedingungen
Für im Rahmen der Tbc-, Bang-, Leukose- und IBR/IPV-Bekämpfung vorzeitig abgegebene Reagenten, nur für weibliche Rinder über 6 Monate,
- bei Einzeltierausmerzung:
€ 109,01 je Tier (Alter zwischen 6 Monate und 2 Jahre)
€ 218,02 je Tier (Alter über 2 Jahre)
- bei Gesamtbestandesausmerzung:
€ 181,68 je Tier (Alter zwischen 6 Monate und 2 Jahre)
€ 363,36 je Tier (Alter über 2 Jahre)
- zusätzlich bei lBR/IPV:
nur für Tierbestände, wo sichergestellt ist, dass kein Tier aus einem nicht IBR/IPV-freien Gebiet eingebracht wurde.
Förderungsabwicklung
Die Auszahlung erfolgt auf Grund des Antrages der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde automatisch durch die Landesveterinärdirektion an den Tierbesitzer.