Landesbeihilfen bei Tierverlusten und Seuchenausbrüchen

Das Land Salzburg gewährt bei Verlusten von landwirtschaftlichen Nutztieren durch Seuchen eine Landesbeihilfe.


Förderungsbedingungen

Für im Rahmen der Tbc-, Bang-, Leukose- und IBR/IPV-Bekämpfung vorzeitig abgegebene Reagenten, nur für weibliche Rinder über 6 Monate,
  • bei Einzeltierausmerzung:
        € 109,01 je Tier (Alter zwischen 6 Monate und 2 Jahre)
        € 218,02 je Tier (Alter über 2 Jahre)
  • bei Gesamtbestandesausmerzung:
        € 181,68 je Tier (Alter zwischen 6 Monate und 2 Jahre)
        € 363,36 je Tier (Alter über 2 Jahre)
  • zusätzlich bei lBR/IPV:
    nur für Tierbestände, wo sichergestellt ist, dass kein Tier aus einem nicht IBR/IPV-freien Gebiet eingebracht wurde.


Förderungsabwicklung

Die Auszahlung erfolgt auf Grund des Antrages der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde automatisch durch die Landesveterinärdirektion an den Tierbesitzer.