Nutzungsverzicht ökologisch sensibler Offenflächen


Im Allgemeinen trägt die Almwirtschaft zur Erhaltung des vielfältigen Standortmosaiks vor allem in der subalpinen Höhenstufe bei. Im Bereich von ökologisch sehr sensiblen Feuchtflächen wie Hochmooren, artenreichen Quellfluren, Tümpeln und Seen sowie auf sensiblen, erosionsgefährdeten, primären alpinen Rasen wirkt sich die Beweidung durch den Vertritt und mitunter durch die Eutrophierung negativ aus.

Hochmoore und andere sensible Feuchtflächen werden degradiert, sehr seichtgründige Kalkmagerrasen können erodieren. Hier soll der Naturschutzplan auf der Alm greifen. Diese sensiblen Flächen sollen ausgezäunt und der Nutzungsverzicht finanziell abgegolten werden.

Hier wird neben dem Auszäunen der Fläche auch das jährliche Auf- und Ablegen der Zäune, sowie der Ertragsentgang durch den Weideverzicht gefördert.


Förderungsvoraussetzungen:

  • Die Fläche muss in der Bewirtschaftungseinheit der Alm liegen. Die muss durch einen Zaun von der Beweidung freigestellt werden.
  • Negative Auswirkungen durch die Beweidung müssen erkennbar sein.
  • Die Fläche muss ein hochwertiges Biotop sein oder sich nach der Nutzungsfreistellung zu einem naturschutzfachlichen hochwertigen Biotop entwickeln können.