Düngeeinschränkung/-verzicht


Düngeeinschränkung und Düngeverzicht ist meist nur auf Almen relevant, wo die Tiere zumindest zeitweilig eingestallt werden. Meist sind das Milchkuhalmen. Galtvieh wird nur selten eingestallt. Der Großteil der Almflächen wird durch zufällig abgelegte Exkremente der Weidetiere gedüngt.

Auf nährstoffarmen Almen ist der anfallende Wirtschaftsdünger ein kostbares Gut und sollte gut durchdacht verwendet werden. Auf naturschutzfachlich wertvollen Magerweiden und Feuchtflächen kann sich eine Düngung oder eine Düngung der angrenzenden Flächen negativ auswirken. Die Maßnahme Düngeeinschränkung und Düngeverzicht greift auf zwei unterschiedliche Ebenen:

  • Aushagerung von Standorten mit hohem Nährstoffniveau zur Förderung von Pflanzengesellschaften, die an magere Standorte angepasst sind
  • Verhinderung einer Eutrophierung von Magerweiden oder Feuchtflächen durch Düngung angrenzender Flächen

Gefördert wird eingeschränkter Düngeverzicht , der die Aushagerung von Standorten zur Folge hat. Hier darf allerdings nur mäßige Düngung mit Festmist bzw. almeigenem Dünger erfolgen. Weiters ist ein vollständiger Düngeverzicht im Nahbereich von sensiblen Biotoptypen wie Feuchtflächen oder artenreichen Magerrasen möglich. Hier muss ein Pufferstreifen von 5-10m eingehalten werden. Auch der Düngeverzicht in den Hangbereichen ist häufig erforderlich, wenn in den Mulden Feuchtflächen ausgebildet sind. Ein vollständiger Düngeverzicht zur Aushagerung von Standorten ist ebenfalls förderbar.


Förderungsvoraussetzungen:

  • Durch den Düngeverzicht muss es langfristig u einer naturschutzfachlichen Verbesserung des Standortes kommen (Artenvielfalt soll steigen, naturschutzfachlich wertvolle Arten sollen gefördert werden)
  • Es ist die gesamte Düngewirtschaft der Alm zu analysieren. Der anfallende Wirtschaftsdünger muss sachgerecht angebracht werden. Dafür sollen die am besten geeigneten Flächen ausgewählt werden.