Mahd


Diese Maßnahme dient einerseits der Erhaltung und Entwicklung artenreicher Magerweiden und andererseits der Erhaltung und Wiederherstellung vom Almanger.

Mit der Maßnahme Mahd werden folgende Ziele angestrebt:

  • Beibehaltung der Mahd auf Almanger. Damit soll die traditionelle Bewirtschaftung aufrecht erhalten werden
  • Verminderung der Auswirkungen einer selektiven Beweidung: Durch eine Pflegemahd von verbrachten Magerweiden wird die alte, überständige Biomasse aus der Fläche entfernt. Sauerstoff und Licht gelangen so bis zum Boden. Dadurch werden die Standortsbedingungen für naturschutzfachlich wertvolle Gräser und Kräuter verbessert.
  • Erhöhung der Artenvielfalt bei Niedermooren. die Vegetation von Niedermooren wird von den meisten Rindern geschmäht. Dadurch kann sich unter Umständen eine sehr dichte Grasnarbe aus nur wenigen Arten entwickeln. Durch die Mahd werden auch hier naturschutzfachlich wertvolle Pflanzenarten gefördert. Selbstverständlich muss dabei das Mähgut aus der Fläche entfernt werden. Diese Maßnahme, regelmäßig durchgeführt, verhindert auch das Verbuschen von Niedermooren.
  • Verminderung des Futterüberschusses in der ersten Hälfte der Alpungsperiode und damit einer allgemeinen Verbrachung der Alm. Bei dieser Maßnahme wird während der Produktionsspitze auf einen Tel der Magerweide Heu zur  Zufütterung auf der Alm gewonnen. Dadurch wird der Futterüberschuss im Juli gemindert und die selektive Beweidung hintan gehalten. Gegen Ende der Alpunsperiode, wenn das Futter knapp wird, kann das Heu zugefüttert werden.

Gefördert wird hier die Mahd (mit oder ohne Schnittzeitpunktauflagen – der Schnittzeitpunkt wird im Gelände festgelegt), sowie der Abtransport des Mähguts aus der Fläche.

Förderungsvoraussetzungen:

  • Durch die Mahd muss der naturschutzfachliche Wert der Maßnahmenfläche erhöht werden.
  • Die verwendeten Geräte müssen den Standortbedingungen angepasst sein (kein Einsatz schwerer Traktoren auf Magerweiden und Feuchtflächen)

Almanger bereichern als Strukturelement die Almlandschaft    (c) G. Jaritz