Angepasste Bewirtschaftung von Feuchtflächen und Magerweiden


Vertrittempfindliche Feuchtflächen sollten an die speziellen Verhältnisse angepasst bewirtschaftet werden. Sie sollten z.B. nur während Trockenperioden temporär beweidet werden.

Gefördert werden die Zaunerrichtung und –erhaltung, Einsaat und Weidemanagement zur Verringerung von Erosionsschäden. Auch die Pflegemahd und die Entfernung des Mähgutes aus der Fläche zur Verbesserung der Artenvielfalt auf artenarmen Magerweiden werden gefördert. Die regelmäßige Pflegemahd von Almampferflächen, Farnfluren und dergleichen sind nur in Ausnahmefällen im Rahmen des Naturschutzplans auf der Alm förderbar.

Nur in begründeten Einzelfällen wird das Schlegeln (z.B.: bei Weideflächen, die jahrelang zu wenig genutzt wurden) möglich, bei dem die stark verfilzten Flächen von den Weidetieren nicht angenommen werden. Durch eine einmalige Entfernung des Grasfilzes kann in Kombination mit einer vermehrten Bestoßung die Attraktivität der Weide für das Vieh deutlich erhöht werden. Durch das Schlegeln darf es jedoch nicht zu einer Nivellierung des Standorts und zu einer Strukturverarmung kommen. Bei Feuchtflächen führt das Schlegeln zu einer Verringerung des Arteninventars und wird daher in diesen Fällen nicht gefördert.

Wichtig ist auch die Einhaltung eines vorgeschriebenen Beweidungszeitraumes - bei Agrargemeinschaften erfolgt dies in Abstimmung mit bestehenden Regelungen (z.B.: Beweidung von Feuchtflächen erst ab einem bestimmten Datum). Auch eine angepasste Bestoßung hinsichtlich Tierkategorie und Alter der Tiere (die Festlegung der Tierkategorien erfolgt im Rahmen der Planung) ist erforderlich. Almeigener Dünger fällt meist nur auf Melkalmen in größeren Mengen an; da er wertvoll ist, soll er wohlüberlegt ausgebracht werden (Düngemanagement).

Förderungsvoraussetzungen:

Durch die Maßnahme muss es zu einer Verbesserung der naturschutzfachlichen Situation auf der Alm kommen. Das kann die Erhöhung der Struktur- oder Artenvielfalt ebenso sein, wie die Reduktion von Erosionsschäden oder Verhinderung von Eutrophierungen.

Durch die Maßnahme darf es nicht zu einer Verschlechterung (ungewünschte Extensivierung oder Intensivierung) anderer Almbereiche kommen.

Maßnahmenrelevant sind Almen mit schwerwiegenden Bewirtschaftungsfehlern. Häufige Bewirtschaftungsfehler sind fehlende Koppelwirtschaft und ihre Folgen wie einseitige Über- bzw. Unternutzung.

Fehler im Hinblick auf Tierkategorie und Tierart: z.B.: sollten steile Flanken nicht mit Milchkühen beweidet werden.

Nicht sachgemäße Ausbringung des anfallenden Düngers.