Sonstige Maßnahmen


Über die bisher beschriebenen Maßnahmen hinausgehend können je nach Problembereich weitere Maßnahmen gefördert werden. Hier finden Sie solche Maßnahmen, die vereinzelt anfallen können.

Entsteinen – Beseitigung von Lawinenschäden

Einige Almweiden grenzen im Talboden an Lawinenstriche. Hier lagern sich häufig Gestein und ausgerissenes Gehölz ab. Dieses muss jährlich aus der Fläche entfernt werden. Geschieht dies nicht, versteinen die Flächen binnen weniger Jahre völlig und gehen als Almweiden verloren.

Fördervoraussetzungen:

Die betroffene Weide muss von naturschutzfachlicher Bedeutung sein und die Maßnahme muss sachgemäß und ökologisch verträglich durchgeführt werden

Förderbare Maßnahme

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Händisches Entsteinen bzw. Entsteinen mit Hilfe eines Traktors

Bewässern von artenarmen Bürstlingrasen

Das Bewässerung ist eine sehr alte, traditionelle Maßnahme um die Verheidung und die Bodenversauerung von trocken, basenarmen Südhängen zu vermindern. Dadurch können die Nährstoffe im Boden mobilisiert werden und die Bodenversauerung und die Verheidung wird hintan gehalten.

Förderungsvoraussetzungen:

Durch die Maßnahme muss es zu einer naturschutzfachlichen Verbesserung der Maßnahmenfläche kommen. Die Bewässerung muss auf traditionelle Weise stattfinden. Dafür werden von einem kleinen Bach ausgehend kleine Gräben gezogen. Diese werden zur Bewässerung temporär geöffnet. Während der Bewässerung sollten sie Flächen nicht beweidet werden um Vertritt zu verhindern.

Förderbare Maßnahme:

Händisches Herstellen und regelmäßiges Erneuern von Bewässerungsgräben

Herstellen von Weidekorridoren

Auf manchen Almen liegen die Weidflächen wie Inseln eingebettet in Wald- oder Krummholzbeständen. Die einzelnen Weideflächen sind durch Korridore miteinander verbunden. Fehlen Weidekorridore oder sind diese für das Weidevieh unattraktiv ausgestaltet, werden entlegene Weideflächen zu gering beweidet, tief gelegene Weideflächen verbrachen und verwalden. In der Folge geht die Artenvielfalt verloren. aus diesem Grund sollen Weidekorridore für das Vieh attraktiv gestaltet werden.

Förderungsvoraussetzungen: Das Freischwenden der Weidekorridore muss der Erhaltung naturschutzfachlich wertvoller Weideflächen dienen.

Förderbare Maßnahmen: Schwenden der Gehölze und Einsaat in offene Bereiche