Erhaltung von naturschutzfachlich wertvollen Magerweiden


Die Erhaltung von artenreichen Magerweiden ist eine zentrale Maßnahme im Rahmen des Naturschutzplans auf der Alm.

Bei dieser Maßnahme steht das Schwenden von aufkommenden Jungbäumen und Zwergsträuchern im Vordergrund. Wesentlich ist dabei, dass die Maßnahmen mosaikartig durchgeführt werden. Es ist nicht Ziel, strukturarme Reinweiden zu schaffen, sondern es sollen möglichst vielfältige Lebensräume mit gleitenden Übergängen geschaffen werden. So sollen zum Beispiel die Übergänge zwischen Reinweiden und geschlossenen Waldbeständen in Form von einer Weide im Baumverbund erfolgen, diese soll in Richtung Wald hin dichter werden und in eine lichte Waldweide übergehen. Diese sanften Übergangsbereiche sind besonders artenreich und vielfältig. Sie sind nicht nur aus naturschutzfachlicher und landschaftsästhetischer Sicht, sondern auch für das Wild von großer Bedeutung


Schwenden von Jungbäumen:

Durch Verwaldung (z.B. durch Fichte, Lärche, Rotbuche und Berg-Ahorn) gehen jährlich viele Hektar naturschutzfachlich wertvoller Magerweiden verloren.

Gefördert werden das Schwenden von Jungbäumen, das Räumen der Fläche sowie die Einsaat mit standortangepasstem Saatgut. Wenn es das Gelände erlaubt, sollten die Jungbäume nach dem Umschneiden an einem zentralen Ort entastet werden. Dadurch wird das Räumen der Fläche vereinfacht und der Zeitaufwand wird deutlich geringer. Die Schwendhaufen sollen an einem zentralen Platz gelagert werden.


Fördervoraussetzung:

  • Die Maßnahme muss sich positiv auf den naturschutzfachlichen Wert der Fläche auswirken.
  • Die Grasnarbe muss ein naturschutzfachlich wertvoller Weide- oder Rasentyp sein (z.B: Kalkmagerrasen oder Borstgrasrasen). Die Maßnahme muss zur Erhaltung dieser Vegetationstypen beitragen.
  • Die Maßnahmenfläche muss als Weide geeignet sein. Steile, erosionsgefährdete Hänge über 32° Hangneigung dürfen nicht geschwendet werden.
  • Die Maßnahme muss in das Gesamtkonzept des Naturschutzplans auf der Alm passen. Nach Durchführung der Maßnahme, muss die Fläche an das Weidepotenzial angepasst, bestoßen werden.
  • An erosionsgefährdeten Stellen, in Gräben oder zur Strukturverbesserung sind Einzelgehölze (insbesondere Lärche oder Bergahorn) zu belassen und zu fördern.


Schwenden von Gebüsch:

Bei fehlender Weidepflege können sich Gebüsche und Krummholzbestände, insbesondere in peripheren Almbereichen abseits der Gunstlagen, relativ rasch etablieren. Vor allem Grünerlen und Latschen (seltener: Weiden und Birken) breiten sich in den Almweideflächen aus und können nur mühsam bekämpft werden.

Die Latsche steht in speziellen Schutzgebieten unter Naturschutz und gilt als Forstgehölz gemäß Forstgesetz. Darüber hinaus sind Latschengebüsche naturschutzfachlich von europaweitem Interesse. Hier muss abgewogen werden, welcher Vegetationstyp naturschutzfachlich von höherer Bedeutung ist. In diese Überlegung ist die Verbreitung des Vegetationstyps auf der gesamten Alm und ihrer Umgebung einzubeziehen.

Gefördert werden das Schwenden von Gebüsch, Räumen der Fläche sowie die Einsaat mit standortangepasstem Saatgut.


Fördervoraussetzung:

  • Die Maßnahme muss sich positiv auf den naturschutzfachlichen Wert der Fläche auswirken.
  • Die Grasnarbe muss ein naturschutzfachlich wertvoller Weide- oder Rasentyp sein (z.B.: Kalkmagerrasen oder Borstgrasrasen). Die Maßnahme muss zur Erhaltung dieser Vegetationstypen beitragen.
  • Die Maßnahmenfläche muss als Weide geeignet sein. Steile, erosionsgefährdete Hänge über 32° Hangneigung dürfen nicht geschwendet werden.
  • Auf der Fläche muss jedenfalls der Weidecharakter überwiegen. Dichte Gebüsche sind zu belassen.


Schwenden von Zwergsträuchern:


Im Unterwuchs der Bergwälder und in den aufgelichteten Baumbeständen der Waldgrenze breitet sich unter natürlichen Bedingungen ein dichter Teppich aus Zwergsträuchern aus. Durch die Almbewirtschaftung wurden die Zwergsträucher zurückgedrängt und in Almweiden umgewandelt. Bei mangelnder Weidepflege und bei zu geringer Weideintensität nehmen die Zwergsträucher überhand und die Natur erobert sich diese Flächen zurück.

Im Rahmen des Naturschutzplans auf der Alm wird das Schwenden von Zwergsträuchern meist in Kombination  mit anderen Maßnahmen – dem Schwenden von Jungbäumen oder Krummholz sowie bei der Wiederherstellung von Lärchweiden angeboten. Bei der Planung und Umsetzung dieser Maßnahme ist jedenfalls besondere Sorgfalt erforderlich, da Zwergstrauchheiden naturschutzfachlich von europaweitem Interesse sind (FFH-Lebensraum 4060) und diese in speziellen Schutzgebieten (Europaschutzgebiete, Pflanzenschutzgebiete) unter besonderem Schutz stehen. Darüber hinaus sind einige Zwergstraucharten in Salzburg nach der Pflanzenschutzverordnung geschützt (Zwerg-Alpenrose, Weiden, Seidelbast). Hier muss sehr gründlich abgewogen werden, welcher Vegetationstyp naturschutzfachlich von höherer Bedeutung ist. In diese Überlegung sind die gesamte Alm und ihre Umgebung mit einzubeziehen.

Gefördert werden das Schwenden der Zwergsträucher mit der Motorsense oder mit der Motorsäge, das Räumen der Fläche, sowie die Einsaat.


Fördervoraussetzung:

  • Durch die Maßnahme muss der naturschutzfachliche Wert der Fläche erhöht werden.
  • Die Grasnarbe muss ein naturschutzfachlich wertvoller Weide- oder Rasentyp sein (z.B.: Kalkmagerrasen oder Borstgrasrasen). Die Maßnahme muss zur Erhaltung dieser Vegetationstypen beitragen.
  • Die Maßnahmenfläche muss als Weide geeignet sein. Steile, erosionsgefährdete Hänge über 32° Hangneigung dürfen nicht geschwendet werden.
  • Auf der Fläche muss jedenfalls der Weidecharakter überwiegen. Unbeweidete, geschlossene Zwergstrauchheiden müssen belassen werden.