Landschaftselemente


Erhaltung von Landschaftselementen

Einzelne Gehölze und Gehölzgruppen stellen auf Almen wertvolle Landschaftselemente in Weideflächen dar. Sie dienen als Unterstand für das Vieh und für Wildtiere, dienen als Ansitzwarte für Greifvögel sowie als Lebensraum und Rückzugsbereich für eine Vielzahl an Tierarten. Weiters wird das Lokalklima durch die einzelnen Gehölzgruppen positiv beeinflusst.

Wertvolle alte Einzelgehölze stellen herausragende, häufig bestaunte und bewunderte Objekte auf Almen dar. Oft viele Jahrhunderte alt, von Blitzen und Stürmen vernarbt sind sie von großem Wert und Zeugen der alten Kulturlandschaft.

Naturschutzfachlich wertvolle Gehölzgruppen und Einzelbäume sind manchmal verstraucht und verbuscht. Im Rahmen vom Naturschutzplan auf der Alm sollen aufkommende Jungbüsche und unerwünschte Nadelgehölze entfernt werden, sodass das Landschaftselement genügend Platz hat um sich optimal entfalten zu können.

Förderwürdige Landschaftselemente sind:

  • Gehölzgruppen
  • Einzelgehölze
  • Quellfluren
  • Moore
  • Tümpel und Bergseen
  • Findlinge
  • Lesesteinhaufen und – mauern
  • Steinhage

Gefördert wird das Freistellen von Einzelgehölzen oder Gebüschgruppen, sowie der Nutzungsverzicht von Tümpeln, Mooren und Quellfluren. Auch die Wartung und Erhaltung von Klaubsteinmauern und Steinhagen ist möglich. Die geschwendeten Jungbäume und Sträucher werden außerhalb des Landschaftselementes deponiert oder bei geeigneter Witterung und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verbrannt.

Förderungsvoraussetzungen:

  • Landschaftselemente von besonderem naturschutzfachlichem Unteresse müssen vorhanden sein.


Neuanlage von Landschaftselementen

Unter dem Begriff Landschaftselemente werden Baumreihen, Böschungen, Einzelbäume, Feldgehölze, Feldraine, Feuchtwiesen, Hecken, Kleinstgewässer, Lesesteinhaufen, Röhrichte, Schilfflächen, Steinmauern, Trockenrasen, Ufergehölze und Wiesenbäche zusammengefasst. Auf Almen sollen die vorhandenen Landschaftselemente bewahrt bleiben.

Manche Almweiden sind über viele Hektar frei von Gehölzen, obwohl die Weidefläche deutlich unterhalb der natürlichen Waldgrenze liegt. Dadurch können sich mehrere negative Auswirkungen ergeben:

  • fehlende Unterstände: Schützende Unterstände für die Weidetiere bei Schlechtwetter und bei Hitze sind für das Wohlbefinden der Weidetiere von großer Bedeutung
  • Landschaftsbild: Einzelbäume und Gehölzgruppen sind Fixpunkte in der Landschaft und laden das Auge zum Rasten ein. Sie tragen in großem Ausmaß zu einer ansprechenden Landschaft bei.
  • Windschutz: Gehölze auf Almweiden bremsen den Wind, das Klima wird dadurch allgemein milder
  • Erosion: auf vertrittgefährdeten Hängen bewirken Gehölze eine Stabilisierung des Bodens. Hier ist die Anlage einer Lärchweide häufig eine sehr gut geeignete Maßnahme um die Erosion hintan zuhalten.

Gefördert wird die Anlage von Einzelgehölzen, Gehölzgruppen und Lärchweiden. Auch das Zulassen eines Lärchenanflugs und das Belassen eines lichten Gehölzschleiers, sowie ein pfleglicher Umgang mit Landschaftselementen sind möglich.

Fördervoraussetzungen:

  • Auf der Alm fehlen über weite Bereiche Landschaftselemente
  • Auf der Alm sind erodierte bzw. vertretene Flächen vorhanden, die durch die Anlage von Landschaftselementen verbessert werden könnten.