Gemeindeaufsicht

Das Referat Gemeindeaufsicht überprüft als Aufsichtsbehörde die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen durch die Gemeinden. Dabei stellt die Gemeindeordnung (GdO 2019) als Organisationsrecht die Einhaltung demokratischer Spielregeln auf Gemeindeebene mit folgenden Instrumenten sicher:

  • mit Regelungen zur Einberufung von Sitzungen,
  • mit dem Recht auf öffentlich zugängliche Gemeindevertretungssitzungen,
  • mit wichtigen Auskunftsrechten für die Bevölkerung und
  • mit klaren Vorgaben für eine korrekte Vorgangsweise bei Abstimmungen.

Dokumente zur Gemeindeordnung

Skriptum zur "Schulung der Überprüfungsausschussmitglieder" (pdf, 944 KB)

GemeindemandatarInnen aber auch BürgerInnen können sich im Rahmen von Aufsichtsbeschwerden an die Gemeindeaufsicht wenden, um die Handlungen der Gemeinden auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Das Referat Gemeindeaufsicht ist für folgende Gemeindeabgaben zuständig: